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Vergütungs- und Verzugszins für 2013 festgelegt

12. Dezember 2012
Der Gemeinderat hat den Vergütungs- sowie den Verzugszins für die Gemeindesteuern für das Jahr 2013 wie folgt festgelegt:

Vergütungszins: 1,00 Prozent (2012: 1,25 Prozent)
Verzugszins: 5,00 Prozent (2012: 4,75 Prozent)

Der Vergütungszins der Gemeinde liegt bewusst höher als jener des Kantons Basel-Landschaft. Damit werden jene Oberwiler Einwohnerin¬nen und Einwohner belohnt, die ihre Gemeindesteuern frühzeitig bezahlen. Der Verzugszins hingegen entspricht demjenigen des Kantons.

Steuerzahlende, die ihre Steuern frühzeitig bezahlen, erhalten ab Zahlungseingang nach dem 1. Januar 2013 bis zur Fälligkeit der Steuern (31. Oktober 2013) maximal bis zur Höhe des in Rechnung gestellten Steuerbetrages einen Zins von 1,00 Prozent. Den Steuerpflichtigen, die ihre Steuern trotz vorliegender provisorischer oder definitiver Steuerrechnung nicht bis zum Fälligkeitstermin begleichen, wird in der Regel ab dem 31. Oktober ein Verzugszins von 5,00 Prozent belastet. Die genauen Ausführungen zu Vergütungs- und Verzugszins finden Sie im Steuerreglement der Gemeinde Oberwil in den Paragraphen 9 und 9a.

Gemeinderat