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Wahlen und Abstimmungen vom 3. März 2013

12. Februar 2013
Das Wahl- und Abstimmungsmaterial wurde den Stimmberechtigten zugestellt. Wer sein Abstimmungsmaterial nicht erhalten hat, wird gebeten, dieses bis spätestens 25. Februar 2013 von der Gemeindeverwaltung anzufordern.

Wer nicht persönlich ins Wahlbüro gehen kann oder will, hat die Möglichkeit, seine Bürgerpflicht im mittels brieflicher Stimmabgabe im vereinfachten Verfahren zu erfüllen. Beachten Sie die entsprechenden Bestimmungen auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises. Denken Sie in diesem Fall daran, dass für die Gültigkeit der schriftlichen Stimmabgabe die eigenhändige Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis erforderlich ist. Den Unterschriftenblock finden Sie neu auf der linken Seite, damit die Unterschrift nicht mehr im Sichtfenster des Stimmcouverts erscheint. Dieses muss unbedingt bis 17 Uhr vor dem Abstimmungstag in der Gemeindeverwaltung eintreffen.

Gemeindeverwaltung