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Nachwahl Ersatzwahl Regierungsrat vom 21. April 2013

5. April 2013
Das Wahl- und Abstimmungsmaterial wurde den Stimmberechtigten zugestellt. Wer sein Abstimmungsmaterial nicht erhalten hat, wird gebeten, dieses bis spätestens 15. April 2013 von der Gemeindeverwaltung anzufordern.

Wer nicht persönlich ins Wahlbüro gehen kann oder will, hat die Möglichkeit, seine Bürgerpflicht im mittels brieflicher Stimmabgabe im vereinfachten Verfahren zu erfüllen. Beachten Sie die entsprechenden Bestimmungen auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises. Denken Sie in diesem Fall daran, dass für die Gültigkeit der schriftlichen Stimmabgabe die eigenhändige Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis erforderlich ist und dass das Stimmcouvert unbedingt bis 17 Uhr vor dem Abstimmungstag in der Gemeindeverwaltung eintreffen muss.


Gemeindeverwaltung