Wald- und Wiesenknigge
G = Gemeinsam auf dem gleichen Weg
Mit Pferd oder Drahtesel gehts leicht über Stock und Stein. Bleiben Sie aber auf den bezeichneten Wegen und lassen Sie die kleinen Fusspfade links liegen.
Für den motorisierten Verkehr gilt auf allen Waldstrassen im Kanton Basel-Landschaft ein Fahrverbot, auch ohne Beschilderung. Lassen Sie deshalb das Auto ausserhalb des Waldes stehen.
A = Abfall und Feuer
So wie Abfall zu Hause stört, so stört er auch im Wald. Nehmen Sie Ihren Abfall mit und deponieren Sie ihn im nächsten Abfallkübel.
Grillieren im Wald ist nur so lange vergnüglich, wie das Feuer noch kontrollierbar ist. Entfachen Sie Feuer nur an vorgesehenen Stellen oder verzichten Sie – bei grosser Trockenheit – ganz darauf.
S = Spaziergänger, Jogger und Sammler
Nach Schweizer Recht ist der Wald allen frei zugänglich. Meiden Sie jedoch – zu ihrer eigenen Sicherheit – gesperrte Wege und Gebiete. Lassen sie bepflanzte Flächen ungestört aufwachsen.
Für Sammler gilt: Massvolles Pflücken ist erlaubt, natürlich mit Ausnahme der geschützten Arten.
T = Tiere und Tierhalter
Auch ein gut erzogener Hund hat seine Instinkte nicht verloren. Wenn er Wildtieren nachstellt, löst er damit Stress aus. Selbst seine Duftmarken führen zu Irritationen. Behalten Sie Ihren Hund deshalb stets im Auge.
Von April bis Juni – in der Brut- und Setzzeit – sollten die Hunde unbedingt an der Leine geführt und die Waldstrassen nicht verlassen werden.
Vielen Dank, dass Sie den Wald- und Wiesenknigge beherzigen!
Energie- und Umweltkommission