Kopfzeile

Inhalt

Lärm vermeiden, denn er macht krank

12. Juni 2013
Wir leben in einer lärmigen Welt. Dies schlägt auf die Gesundheit. Deshalb heisst es auch im Oberwiler Polizeireglement, dass es „zu den vordringlichsten Pflichten der Bevölkerung“ gehört, Lärm zu vermeiden. Dies ist manchmal schwieriger, des Öfteren aber durchaus möglich – vor allem während des Sommers, wenn sich die Abende weit in die Nacht hineinziehen.

Der gemütliche Grillabend im Garten kann schnell einmal zu einem handfesten Nachbarschaftsstreit ausarten. Und nicht darum, weil der Nachbar einem „z Leid läbe“ will, sondern weil auch die beste Musik und die angeregteste Unterhaltung auf der anderen Seite des Gartenzauns schlichtweg als Lärm ankommt.
Das Oberwiler Polizeireglement hält darum klare Regeln fest, die im Grunde auf Selbstverständlichkeiten beruhen und mit ein wenig Rücksichtnahme leicht eingehalten werden können:

Nachtruhe:
Zwischen 22 und 6 Uhr sind Arbeiten, private Veranstaltungen und Tätigkeiten, welche Dritte in ihrer Ruhe stören, verboten. Dazu gehören etwa laute Unterhaltungen und Gelächter im Garten, spielende Kinder auf der Strasse, unnötiges Hin- und Herfahren mit Motorfahrzeugen.

Ruhezeiten:
Am frühen Morgen, über Mittag sowie am Abend hat die Bevölkerung Anspruch auf Ruhe. Das Polizeireglement sieht deshalb spezielle Zeiten vor, in denen lärmige Arbeiten wie Rasenmähen ausdrücklich gestattet sind. Dies sind: werktags von 8 bis 12 sowie von 14 bis 20 Uhr; samstags von 8 bis 12 sowie von 14 bis 18 Uhr. Das Gewerbe darf nach der Mittagspause bereits ab 13 Uhr wieder an die Arbeit gehen. Spielen im Freien ist – wenn nicht vor Ort anders geregelt – von 8 bis 22 Uhr durchgehend gestattet.

Musik:
Geräte zur Tonwiedergabe dürfen jederzeit nur auf Zimmerlautstärke gestellt werden. Die Nachbarn dürfen sich dadurch nicht gestört fühlen.

Das Polizeireglement können Sie Übrigens auf unserer Homepage abrufen.