Feuerwerk am Nationalfeiertag
Bitte nehmen Sie beim Abbrennen von Feuerwerk auch auf die Nachbarschaft und die Umwelt gebührend Rücksicht. Personen und Sachen dürfen nicht gefährdet werden und die auf der Verpackung vorgeschriebenen Sicherheitsabstände sind zwingend einzuhalten.
Feuerwerksverbot auf dem 1.August-Festgelände
Gestützt auf § 3 Abs.2 des Polizeireglements der Gemeinde Oberwil ist das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern auf dem ganzen Areal des Eisweihers am 1. August zwischen 18.00 und 24.00 Uhr verboten.
Vom Verbot ausgenommen ist die speziell markierte Zone, innerhalb welcher das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern in eigener Verantwortung und Haftung erlaubt bleibt.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Busse bis zu 500 Franken geahndet.