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Wahlen und Abstimmungen vom 28. September 2014

11. September 2014
Das Wahl- und Abstimmungsmaterial wurde den Stimmberechtigten zugestellt. Wer sein Abstimmungsmaterial nicht erhalten hat, wird gebeten, dieses bis spätestens 22. September 2014 von der Gemeindeverwaltung anzufordern.

Wer nicht persönlich ins Wahlbüro gehen kann oder will, hat die Möglichkeit, seine Bürgerpflicht mittels brieflicher Stimmabgabe im vereinfachten Verfahren zu erfüllen. Beachten Sie die entsprechenden Bestimmungen auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises. Denken Sie in diesem Fall daran, dass für die Gültigkeit der schriftlichen Stimmabgabe die eigenhändige Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis erforderlich ist und dass das Stimmcouvert unbedingt bis 17 Uhr vor dem Abstimmungstag in der Gemeindeverwaltung eintreffen muss.