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Oberwil steht vor schwieriger Budgetsituation

26. November 2014
Selten gestaltete sich der Budgetprozess der Gemeinde Oberwil derart aufwendig wie in diesem Jahr. Im Bestreben, eine ausgeglichene Rechnung zu erreichen, durchforstete der Gemeinderat in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung alle Leistungen und Konti nach Sparpotential. Trotzdem muss der Gemeinderat der Gemeindeversammlung für das kommende Jahr ein Budget mit einem Defizit von knapp 1,4 Millionen Franken vorlegen.

Bereits im Februar benannte der Gemeinderat im Rahmen einer Klausur knapp 40 mögliche Massnahmen zur Entlastung des Budgets. Dafür kommt allerdings nur jener Teil des Haushalts in Betracht, der nicht bereits vom Kanton vorgegeben ist. Die Ergebnisse halfen, den Kostensaldo einiger Leistungen zu verbessern.

Die Sparbemühungen auf Ebene Gemeinde werden aber zunichte gemacht durch die Steigerung jener Kosten, die auf kantonalen und nationalen Bestimmungen beruhen (Alterspflege, Sozialhilfe, Finanzausgleich). Hier budgetiert die Gemeinde Oberwil Mehrkosten in der Höhe von netto 1,3 Millionen Franken, was praktisch dem ausgewiesenen Defizit entspricht.

Die Folge davon ist ein strukturelles Defizit in der Erfolgsrechnung. Dieses kann mit Sparbemühungen des Gemeinderates alleine nicht mehr ausgeglichen gestaltet werden, sondern es muss grundsätzlich über Qualität und Sinn von Leistungen und über die Erhöhung des Steuerfusses gesprochen werden.

Dazu kommt ein hoher Investitionsbedarf, begründet durch zwingende Bauprojekte sowie der Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse. Trotz Beschränkung auf das Nötigste sieht der Finanzplan von 2016 bis 2020 steuerfinanzierte Investitionsausgaben in der Höhe von insgesamt rund 37,8 Millionen Franken vor. Wie schon die Finanzplanung des letzten Jahres gezeigt hat, ist dieses Volumen ohne Fremdmittel nicht mehr zu bewältigen. Der Finanzplan des Gemeinderates rechnet deswegen mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von weniger als 2000 Franken bis ins Jahr 2020, bei einer vorgesehenen Erhöhung des Steuerfusses auf 50 Prozent im Jahr 2015 und später auf 52 Prozent.