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Fasnachtsordnung 2015

2. Dezember 2014
1.  Gestützt auf § 14 Abs. 3 des Gastgewerbegesetzes erklärt der Gemeinderat folgende Tage zu offiziellen Fasnachtstagen:
  • Sonntag,  15. Februar 2015
  • Montag,   16. Februar 2015
  • Dienstag, 17. Februar 2015
An diesen Tagen kann in den öffentlich zugänglichen Betrieben (Restaurants) und bei Anlässen (Gelegenheitswirtschaften) ohne besondere Bewilligung und zeitlich uneingeschränkt über die Polizeistunde hinaus gewirtet und dürfen öffentliche Tanzveranstaltungen durchgeführt werden.

2.  Kehraus-Ball am Samstag, 21. Februar 2015    
Sofern nach 24.00 Uhr gewirtet wird, haben Restaurants beim Pass- und Patentbüro in Liestal, und Veranstalter von Anlässen mit Gelegenheitswirtschaftspatent bei der Gemeinde eine Freinachtbewilligung einzuholen.

3.  Fasnachtsfeuer am Sonntag, 22. Februar 2015 
Dieser Tag wird zum Volksfest erklärt. An diesem Tag darf ohne besondere Bewilligung bis 4 Uhr gewirtet werden.