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Auswirkungen der Ablehnung des Leistungsbudgets

30. Dezember 2014
Die Gemeindeversammlung hat am 11. Dezember 2014 das vorgeschlagene Leistungsbudget 2015 abgelehnt. Damit darf die Gemeinde bis zur Genehmigung eines überarbeiteten Leistungsbudgets nur Ausgaben tätigen, die per Gesetz oder Vertrag gebunden sind. Dies hat Folgen auf die nicht gebundenen Dienstleistungen der Gemeinde. Die Einschränkungen stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit der ablehnenden Haltung der Gemeindeversammlung gegenüber einer Erhöhung des Steuerfusses.

Die konkreten Folgen für die budgetlose Zeit:

Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Schalter in der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 24, müssen eingeschränkt werden. Grund dafür sind personelle Engpässe im Rahmen eines Personalwechsels. So dürfen die bestehenden Stellen nicht wie geplant während einer Übergangszeit befristet aufgestockt werden. Von den eingeschränkten Öffnungszeiten betroffen ist auch das Ressort Steuern. Die Öffnungszeiten lauten ab Januar 2015 wie folgt:
Montag, 9.30 - 11.30 Uhr
Dienstag, 8.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch, 13.30 - 16.30 Uhr
Donnerstag, 13.30 - 18.30 Uhr
Freitag, 9.30 - 11.30 Uhr

Die Öffnungszeiten des Hallenbads müssen eingeschränkt werden, da eine Ersatzanstellung nicht vorgenommen werden darf. Das Hallenbad ist deshalb ab Januar jeweils am Freitag ab 17 Uhr und am Sonntag ab 12 Uhr geschlossen.

Anlässe
• Der Frühlingsmarkt muss abgesagt werden, da die Mitglieder der Marktkommission zurückgetreten sind und eine neue Organisation noch nicht aufgebaut werden konnte. Da ein Markt nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Angeboten zählt, muss die Neuorganisation warten, bis ein genehmigtes Budget mit einer Leistung „Markt“ besteht.
• Der Dreikönigsapéro für freiwillig und ehrenamtlich tätige Personen muss abgesagt werden.

Weitere Folgen
• Die Kommunikation der Gemeinde im Birsigtal-Boten beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Publikationen. Nicht davon betroffen sind die Einsendungen von Lesern sowie von Institutionen wie Vereine oder Kirchen, sofern sie die Geschehnisse in der Gemeinde betreffen.
• Die kommunalen Fördergelder für energetische Massnahmen im Rahmen von Gebäudesanierungen können nicht ausbezahlt werden.
• Wie bereits mitgeteilt, muss der Betrieb des Ruftaxis eingestellt werden. Grund dafür ist, dass der Ende Jahr ablaufende Vertrag aufgrund des fehlenden Budgets nicht erneuert werden darf. Der bisherige Betreiber darf den Standplatz nutzen, muss jedoch den üblichen Taxitarif verrechnen. Die Möglichkeit, das Ruftaxi auf privater Basis anzubieten, wird zurzeit rechtlich abgeklärt.
• Die WC-Anlage auf dem Eisweiher bleibt geschlossen, da die externe Reinigungsfirma nicht mehr beauftragt werden darf.
• Der Häckseldienst im Februar entfällt.
• Es dürfen keine Beiträge oder Spenden an Vereine und andere gemeinnützige Institutionen aus den Bereichen Kultur, Sport und Soziales ausbezahlt werden. Davon betroffen sind auch der Beitrag an den Kultur-Pool Leimental sowie die Beiträge an Jugendlager.
• Es können keine vergünstigten Theatertickets verkauft werden.
• Der Gemeinderat setzt seine Besuche und Gratulationsschreiben bei Geburtstags- und Hochzeitsjubiläen aus.
• Es erfolgen keine Vorschusszahlungen im Rahmen der freiwilligen Sozialberatung mehr.

Diese Einschränkungen müssen solange in Kraft bleiben, bis ein von der Gemeindeversammlung genehmigtes Leistungsbudget 2015 vorliegt. Der Gemeinderat wird an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung ein überarbeitetes Budget vorlegen.

Diese ausserordentliche Gemeindeversammlung wird am 4. März 2015 in der Aula des Gymnasiums Oberwil stattfinden.