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Notbudget – Liste der Einschränkungen

19. Januar 2015
Die Gemeindeversammlung hat das Leistungsbudget 2015 abgelehnt. Einige Leistungen kön-nen daher nicht mehr oder nur eingeschränkt angeboten werden. Welche dies sind, entnehmen Sie bitte der folgenden Auflistung.
  • Das Hallenbad schliesst bis zum 31. Januar 2015 am Freitag jeweils um 17 Uhr und am Sonntag jeweils um 12 Uhr.
  • Der Frühlingsmarkt muss abgesagt werden, da die Mitglieder der Marktkommission zurückgetreten sind und eine neue Organisation noch nicht aufgebaut werden konnte.
  • Die Kommunikation der Gemeinde im Birsigtal-Boten beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Publikationen. Nicht davon betroffen sind die Einsendungen von Le-sern sowie von Institutionen wie Vereine oder Kirchen.
  • Die kommunalen Fördergelder für energetische Massnahmen im Rahmen von Gebäu-desanierungen können nicht ausbezahlt werden.
  • Der Betrieb des Ruftaxis muss unterbrochen werden. Grund dafür ist, dass der Ende Jahr ablaufende Vertrag aufgrund des fehlenden Budgets nicht erneuert werden darf.
  • Die WC-Anlage auf dem Eisweiher bleibt geschlossen, da die externe Reinigungsfirma nicht mehr beauftragt werden darf.
  • Es dürfen keine Beiträge oder Spenden an Vereine und andere gemeinnützige Institutionen aus den Bereichen Kultur, Sport und Soziales ausbezahlt werden.
  • Es können keine vergünstigten Theatertickets verkauft werden.
  • Der Gemeinderat setzt seine Besuche und Gratulationsschreiben bei Geburtstags- und Hochzeitsjubiläen aus.
  • Es erfolgen keine Vorschusszahlungen im Rahmen der freiwilligen Sozialberatung mehr.

Diese Einschränkungen müssen solange in Kraft bleiben, bis ein von der Gemeindeversammlung genehmigtes Leistungsbudget 2015 vorliegt. Der Gemeinderat wird an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung ein überarbeitetes Budget vorlegen.

Die ausserordentliche Gemeindeversammlung findet am 4. März 2015 um 20 Uhr in der Aula des Gymnasiums Oberwil statt.