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Öffentliche Vernehmlassung - Oberwil soll ein Reklamereglement erhalten

2. Mai 2015
In Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung hat der Gemeinderat ein kommunales Reklamereglement erarbeitet. Dieses „Reglement über die Benutzung von öffentlichem und privatem Grund für Reklamezwecke“ dient in erster Linie einer einheitlichen Bewilligungspraxis der Gemeinde. Zusammen mit der dazugehörigen Verordnung wahrt das Reglement zudem die Interessen der Öffentlichkeit im Hinblick, etwa betreffend Verkehrssicherheit oder dem Schutz von Ortsbild und Landschaft. Auch verlangt das Reklamereglement die Rücksichtnahme auf architektonische, städtebauliche und ökologische Anliegen (etwa Verminderung der Lichtverschmutzung). Des Weiteren werden die kantonalen Bestimmungen präzisiert.

Das Reklamereglement sowie die entsprechende Verordnung liegen vom 4. Mai bis 19. Juni 2015 im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung auf der Abteilung Bau, Hohlegasse 6, 4104 Oberwil zur Einsicht auf. In dieser Zeit ist es auch auf der Homepage der Gemeinde einsehbar. Stellungnahmen richten Sie bitte an:

Gemeinderat Oberwil
Hauptstrasse 24
4104 Oberwil
gemeinde@oberwil.bl.ch

Es ist vorgesehen, das Reglement der Gemeindeversammlung vom 22. September 2015 zur Abstimmung zu unterbreiten.
Mühlemattstrasse mit Reklamen
Im Gewerbegebiet Mühlematt weibeln Dienstleister und Geschäfte mit Reklametafeln um Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer.

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Reklamereglement_2015_VS_Vernehmlassung.pdf Download 0 Reklamereglement_2015_VS_Vernehmlassung.pdf
Reklameverordnung_2015_VS_Vernehmlassung.pdf Download 1 Reklameverordnung_2015_VS_Vernehmlassung.pdf