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Sanierung der Lüftung im Hallenbad muss vorschoben werden

4. Juni 2015
Die Lüftung im Hallenbad muss dringend saniert werden. Sie hat ihre Lebenszeit überschritten, Ersatzteile sind keine mehr erhältlich. Die Gemeindeversammlung hat im Dezember 2014 einem entsprechenden Kredit über 580‘000 Franken zugestimmt. Danach startete die Verwaltung zügig mit den Vorbereitungen für die öffentliche Ausschreibung der Arbeiten, damit diese während der Sommerferien 2015 durchgeführt werden können.

Leider unterlief der Verwaltung im Rahmen der Offertöffnung ein Fehler. So hat ein Anbieter seine Offerte nicht persönlich in der Abteilung Bau abgegeben, sondern nach eigenen Angaben kurz vor Ablauf der Eingabefrist in den Briefkasten geworfen. Dieser wurde jedoch bereits vorher geleert, womit aus Sicht der Gemeinde unklar bleibt, ob die Offerte fristgerecht vorlag. Die Abteilung Bau hat nach Entdecken des Fehlers mit der Zentralen Beschaffungsstelle des Kantons Basel-Landschaft Kontakt aufgenommen. Aufgrund dieser Rücksprache wurde beschlossen, die Offerte zuzulassen und die Konkurrenten umgehend über den Sachverhalt zu informieren. Bei der Prüfung der Angebote zeigte sich, dass jene Offerte die Vergabekriterien am besten erfüllte.

Ende März fällte der Gemeinderat den Vergabeentscheid. Gegen die Zulassung der betroffenen Offerte hat nun ein Anbieter Beschwerde erhoben. Das Kantonsgericht hat dieser aufschiebende Wirkung zugesprochen und der Gemeinde mitgeteilt, dass erst nach den Sommerferien mit einem Entscheid gerechnet werden könne. Somit kann die Sanierung der Lüftungsanlage im Hallenbad in diesem Sommer nicht vorgenommen werden.