Aus dem Gemeinderat vom 24. August 2015
- die Stellungnahme zuhanden des Kantonsgerichts zur Beschwerde in Sachen Antrag nach § 68 des Gemeindegesetzes betreffend „Providerwahl im kommunalen Kabelnetz durch die Einwohner“ verabschiedet.
- die Stellungnahme zum Gesetz und zur Verordnung über die Brand- und Elementarschadenprävention verabschiedet.
- von den Jahresrechnungen der „Stiftung zur Erhaltung und Förderung des Nationalspiels Schwingen in Oberwil“ der Jahre 2007 sowie 2009 bis 2013 Kenntnis genommen.
- die „Stiftung zur Erhaltung und Förderung des Nationalspiels Schwingen in Oberwil“ von der Bezeichnung einer Revisionsstelle befreit.
- den Schlussbericht zur Innenentwicklungsstrategie genehmigt.