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Vergütungs- und Verzugszins 2016

19. Dezember 2015
Der Gemeinderat hat den Vergütungszins für frühzeitig einbezahlte Gemeindesteuern für das Jahr 2016 auf 0,4 Prozent festgelegt. Damit liegt der Zins über jenem des Kantons (0,2 Prozent). Somit lohnt es sich für die Oberwiler Steuerzahler, die Gemeindesteuern vor den Kantonssteuern zu bezahlen. Der Verzugszins bleibt unverändert.

Konkret ergeben sich damit für das Jahr 2016 die folgenden Vergütungs- beziehungsweise Verzugszinsen für die Gemeindesteuern:
Vergütungszins:    0,40 Prozent                (2015: 0,50 Prozent)
Verzugszins:          6,00 Prozent                (2015: 6,00 Prozent)

Steuerzahlende, die ihre Steuern frühzeitig bezahlen, erhalten damit ab Zahlungseingang nach dem 1. Januar 2016 bis zur Fälligkeit der Steuern (31. Oktober 2016) maximal bis zur Höhe des in Rechnung gestellten Steuerbetrages einen Zins von 0,40 Prozent. Den Steuerpflichtigen, die ihre Steuern trotz vorliegender provisorischer Steuerrechnung nicht bis zum Fälligkeitstermin begleichen, wird ab dem 1. November 2016 ein Verzugszins von 6,00 Prozent belastet.

Die genauen Ausführungen zu Vergütungs- und Verzugszins finden Sie im Steuerreglement der Gemeinde Oberwil in den Paragraphen 9 und 9a.