Propagandamaterial für die Gemeindewahlen vom 28. Februar 2016
- Zum Propagandaversand sind alle Personen und Organisationen zugelassen, die sich an einem der drei Urnengänge zur Wahl stellen.
- Für die Wahl der Gemeindekommission sind dies alle Organisationen, die bis zum 28. Dezember 2015 einen Wahlvorschlag (Liste) eingereicht haben.
- Für die Wahl des Gemeinderates sowie des Schulratsmitglieds sind dies jene Personen, die sich zur Wahl stellen.
- Die Flyer müssen bis Donnerstag; 21. Januar 2016, 15 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eingetroffen sein:
- Format: A5 oder A4 gefalzt
- Auflage: 5400 Stück
- Das Einpacken der Wahlpropaganda erfolgt am 21. Januar 2016 durch die Kandidierenden und beginnt um 17 Uhr. Pro Flyer muss die Organisation beziehungsweise der oder die Kandidierende drei Helfer aufbieten.