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Fasnachtsordnung 2016

29. Dezember 2015
Gestützt auf § 14 Abs. 3 des Gastgewerbegesetzes erklärt der Gemeinderat folgende Tage zu offiziellen Fasnachtstagen:
  • Sonntag, 7. Februar 2016
  • Montag, 8. Februar 2016
  • Dienstag, 9. Februar 2016
An diesen Tagen kann in den öffentlich zugänglichen Betrieben (Restaurants) und bei Anlässen (Gelegenheitswirtschaften) ohne besondere Bewilligung und zeitlich uneingeschränkt über die Polizeistunden hinaus gewirtet werden und dürfen öffentliche Tanzveranstaltungen durchgeführt werden.

Fasnachtsfeuer am Sonntag, 14. Februar 2016
Dieser Tag wird zum Volksfest erklärt. An diesem Tag darf ohne besondere Bewilligung bis 4 Uhr gewirtet werden.