InterGGA – Kantonsgericht gibt Regierungsrat und Gemeinderat Recht
Der Gemeinderat stellte bei der rechtlichen Prüfung des Antrages fest, dass sich die Gemeindeversammlung aufgrund der geltenden Gesetze nicht für alle InterGGA-Verträge für zuständig erklären kann. Dies teilte er dem Antragsteller per Verfügung mit. Dagegen erhob Beat Schmid Beschwerde beim Regierungsrat, der jedoch die Auffassung des Gemeinderates stützte. Der Antragssteller zog die Beschwerde daraufhin ans Kantonsgericht weiter.
Das Kantonsgericht hat sich vergangene Woche mit der Sachlage auseinandergesetzt und gab im mündlichen Urteil der Gemeinde und dem Regierungsrat in allen Punkten Recht. So kann sich die Gemeindeversammlung lediglich für den Aktionärsbindungsvertrag für zuständig erklären. Sobald nun dieses Urteil Rechtskraft erlangt hat, kann die politische Diskussion um den Verbleib bei der InterGGA AG geführt werden. Dies wird voraussichtlich an der Gemeindeversammlung vom September 2016 der Fall sein.