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Erneuerungswahlen der Kontrollorgane, des Wahlbüros sowie der Oberwiler Vertretung im Schulrat der Musikschule Leimental

23. Februar 2016
Im Rahmen der Gemeindewahlen 2016 steht die Erneuerungswahl folgender Gremien und Mandate an:

Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) ist ein Kontrollorgan der Gemeindeversammlung. Sie prüft das Rechnungswesen der Einwohnergemeinde und von der Gemeinde subventionierte Institutionen. Sie übt ihre Kontrolltätigkeit nach anerkannten Revisionsgrundsätzen aus. Über das Ergebnis der Prüfung des Budgets und der Jahresrechnung erstattet die RPK einen schriftlichen Bericht und unterbreitet der Gemeindeversammlung ihre Anträge. Die RPK besteht aus fünf Mitgliedern. Diese werden alle vier Jahre von der Gemeindekommission gewählt.

Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ist ebenfalls ein Kontrollorgan der Gemeindeversammlung. Sie prüft die Tätigkeit der Gemeindebehörden und der Verwaltung. Die GPK erstattet der Gemeindeversammlung über ihre Feststellungen Bericht. Bei schweren Pflichtverletzungen beantragt sie der Aufsichtsinstanz die Anhebung eines Disziplinarverfahrens. Die GPK kann unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes in die Akten sämtlicher Behörden, Verwaltungszweige und Institutionen der Einwohnergemeinde Einsicht nehmen. Die GPK besteht aus fünf Mitgliedern. Diese werden alle vier Jahre von der Gemeindekommission gewählt.

Wahlbüro
Das Wahlbüro führt die Urnengänge durch. Insbesondere kommen den Mitgliedern des Wahlbüros die Überwachung der Stimmabgabe an der Urne sowie die Ermittlung der Ergebnisse zu. Das Wahlbüro arbeitet jeweils an den Abstimmungswochenenden. Vor jeder Erneuerungswahl legt der Gemeinderat die Anzahl der Mitglieder für das Wahlbüro fest. Es müssen gemäss § 19 der Gemeindeordnung mindestens sieben Mitglieder sein. Zurzeit zählt das Wahlbüro elf Mitglieder. Das Wahlbüro wird alle vier Jahre von der Wahlbehörde gewählt (Zusammenschluss von Gemeinderat und Gemeindekommission).

Schulrat der Musikschule Leimental
Die Musikschule ist Teil der Volksschule und entspringt damit einem gesetzlichen Auftrag. Die Gemeinde Oberwil erfüllt diesen Auftrag zusammen mit den Gemeinden Ettingen, Therwil und Biel-Benken in Form der Musikschule Leimental. Wie bei der Primar- und die Sekundarschule übernimmt ein Schulrat die strategische Führung der Musikschule. Dieser besteht aus je zwei stimmberechtigten Personen aus den beteiligten Gemeinden. Gemäss Gemeindeordnung nimmt ein Mitglied des Gemeinderat im Musikschulrat Einsitz. Das zweite Mitglied wird alle vier Jahre von der Wahlbehörde (Zusammenschluss von Gemeinderat und Gemeindekommission) gewählt und ist in der Regel eine Vertretung aus der Bevölkerung.



Wählbar für die ob genannten Ämter sind alle stimmberechtigten Oberwilerinnen und Oberwiler. Wer Interesse an der Mitarbeit in einem dieser Gremien hat, der wendet sich mit Vorteil an eine der sieben Ortsparteien. Bewerbungen mit Motivationsschreiben und Lebenslauf können Sie auch direkt an die Gemeindeverwaltung schicken:

Gemeindeverwaltung
Bereich Politik & Kommunikation
Hauptstrasse 24
4104 Oberwil

Die Eingabefrist läuft bis zum 31. März 2016.