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Wohlfahrtsfondsreglement ab 1. März 2016 in Kraft

25. Februar 2016
An der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2015 wurde das „Reglement über die Führung von Fonds und privat-rechtlichen Zweckbindungen zur Förderung der allgemeinen Wohlfahrt“ ohne Gegenstimme angenommen. Die Finanz- und Kirchendirektion Basel-Landschaft hat das Reglement genehmigt.
Damit kann das totalrevidierte Wohlfahrtsfondsreglement Gesetzeskraft erlangen. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, das Reglement über die Führung von Fonds und privat-rechtlichen Zweckbindungen zur Förderung der allgemeinen Wohlfahrt“ auf 1. März 2016 in Kraft zu setzen.

Das Wohlfahrtsfondsreglement kann über die Homepage der Gemeinde Oberwil (www.oberwil.ch) oder als Ausdruck am Empfang der Gemeindeverwaltung an der Hauptstrasse 24 bezogen werden.