Wohlfahrtsfondsreglement ab 1. März 2016 in Kraft
Damit kann das totalrevidierte Wohlfahrtsfondsreglement Gesetzeskraft erlangen. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, das Reglement über die Führung von Fonds und privat-rechtlichen Zweckbindungen zur Förderung der allgemeinen Wohlfahrt“ auf 1. März 2016 in Kraft zu setzen.
Das Wohlfahrtsfondsreglement kann über die Homepage der Gemeinde Oberwil (www.oberwil.ch) oder als Ausdruck am Empfang der Gemeindeverwaltung an der Hauptstrasse 24 bezogen werden.