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Reklamereglement ab 1. April 2016 in Kraft

24. März 2016
An der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2015 wurde das „Reglement über die Benutzung von öffentlichem und privatem Grund für Reklamezwecke“ angenommen. Die Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft hat das Reglement genehmigt.

Damit kann das neue Reklamereglement Gesetzeskraft erlangen. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, das „Reglement über die Benutzung von öffentlichem und privatem Grund für Reklamezwecke“ auf 1. April 2016 in Kraft zu setzen.

Das Reklamereglement kann über die Homepage der Gemeinde Oberwil (www.oberwil.ch) oder als Ausdruck am Empfang der Gemeindeverwaltung an der Hauptstrasse 24 bezogen werden.