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Zusammenarbeit mit Kantonspolizei ist nun definitiv

13. April 2016
Seit dem 1. Januar 2016 sind die Gemeinden für den Bereich Ruhe und Ordnung zuständig. Gemäss neuem Polizeigesetz kann die Gemeinde dafür eine eigene Polizei betreiben, einen privaten Sicherheitsdienst engagieren oder aber diese Leistung bei der Polizei Basel-Landschaft einkaufen. Dabei bestehen zwei Varianten: Für 4.00 Franken pro Einwohner deckt die Kantonspolizei den Bereich Ruhe und Ordnung während der ganzen Woche ausserhalb der Bürozeiten ab, für 1.95 Franken die vier Nächte zwischen Sonntag und Donnerstag.

Dank der eigenen Polizei sowie einer Kooperation mit anderen Gemeinden ist die Gemeinde Oberwil nur während der Nächte zwischen Sonntag und Donnerstag auf zusätzliche Dienstleistungen angewiesen. Das Engagement eines privaten Sicherheitsdienstes kam jedoch weniger in Frage, weil nach dem Verständnis des Gemeinderats Oberwil das Gewaltmonopol bei der öffentlichen Hand verbleiben sollte. Entsprechend sprach sich der Gemeinderat für eine Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei aus, wie sie in Oberwil schon seit Jahren bestanden hatte.

Seit 1. April 2016 ist nun eine unbefristete Leistungsvereinbarung mit der Polizei Basel-Landschaft in Kraft. Damit ist sichergestellt, dass während der ganzen Woche Sicherheitskräfte der öffentlichen Hand in Oberwil für Ruhe und Ordnung im Einsatz stehen.