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Parkieren ausserhalb von Parkfeldern

12. Juli 2016
Die Gemeinde Oberwil hält sich bei der Markierung von Parkfeldern zurück. Damit soll den Anwohnerinnen und Anwohnern eine möglichst hohe Flexibilität bei der Suche nach einem passenden Abstellplatz für ihr Fahrzeug gewährt werden. An neuralgischen Punkten hat die Gemeinde jedoch Parkfelder aufgemalt, um etwa das Passieren von Blaulichtorganisation gewährleisten zu können.
Wenn in einer Strasse Parkfelder markiert sind, ist das Parkieren ausserhalb der Parkfelder beschränkt möglich. Dabei gilt es zu beachten:
  1. Auf der Fahrbahnseite mit den Parkfeldern dürfen Fahrzeuge erst nach fünf bis sechs Autolängen oder nach der nächsten Einfahrt beziehungsweise Kreuzung abgestellt werden (siehe dazu auch Punkt 3).
  2. Auf der gegenüberliegenden Seite von Parkfeldern dürfen Fahrzeuge nicht abgestellt werden.
  3. Vor Einfahrten und Kreuzungen müssen fünf Meter Abstand eingehalten sein.
Gerne gibt Ihnen die Gemeindepolizei zum Thema Parkieren ausserhalb der Parkfelder weitere Auskünfte (gemeindepolizei@oberwil.bl.ch oder 061 405 43 07).
Autos in Parkfelder
Markierte Parkfelder sorgen für mehr Ordnung beim ruhenden Verkehr.