Parkieren ausserhalb von Parkfeldern
Wenn in einer Strasse Parkfelder markiert sind, ist das Parkieren ausserhalb der Parkfelder beschränkt möglich. Dabei gilt es zu beachten:
- Auf der Fahrbahnseite mit den Parkfeldern dürfen Fahrzeuge erst nach fünf bis sechs Autolängen oder nach der nächsten Einfahrt beziehungsweise Kreuzung abgestellt werden (siehe dazu auch Punkt 3).
- Auf der gegenüberliegenden Seite von Parkfeldern dürfen Fahrzeuge nicht abgestellt werden.
- Vor Einfahrten und Kreuzungen müssen fünf Meter Abstand eingehalten sein.