Öffentliche Planauflage der Gemeinde Oberwil zur Totalrevision der Zonenvorschriften Landschaft
Gemäss den Vorschriften des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) sind solche Beschlüsse während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Die Auflage findet vom 26. Januar bis 24. Februar 2017 statt. Während dieser Zeit können die Pläne und die Zonenvorschriften während den Schalteröffnungszeiten auf der Abteilung Bau, Hohlegasse 6, 4104 Oberwil oder auf der Homepage www.oberwil.ch eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, Hauptstrasse 24, 4104 Oberwil, zu richten.
Zugehörige Objekte
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ZP Landschaft_Zonenplan_161215.pdf | Download | 1 | ZP Landschaft_Zonenplan_161215.pdf |
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