Stille Wahl eines Mitglieds der Sozialhilfebehörde
Haller Tanja, IT Governance Manager, 1970 (GLP)
Der Gemeinderat gratuliert der Gewählten zu ihrem neuen Mandat. Der auf den 24. September 2017 angeordnete Urnengang wird widerrufen.
Gegen diese Wahl kann binnen dreier Tage nach Veröffentlichung beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden (§ 83 Abs. 3 GpR).