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Abstimmungen

Informationen

Datum
10. Februar 2019
Lokalität
Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 24

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative "Zersiedelung stoppen - für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)

Abgelehnt
Ergebnis
abgelehnt
Beschreibung

Die Jungen Grünen haben 2016 die Volksinitiative gegen die Zersiedelung eingereicht. Über sie stimmen wir im Februar 2019 ab. Die Initiative will die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz auf dem heutigen Stand einfrieren. Sie will zudem die möglichen Ausnahmen abschliessend in der Verfassung – und nicht wie heute im Gesetz – festschreiben.  

Die Initiantinnen und Initianten erachten die Revision des Raumplanungsgesetzes, die 2013 vom Volk angenommen wurde, als
ungenügend. Bei dieser Revision ging es darum, die Bautätigkeit stärker zu kontrollieren, indem der Umfang der Bauzonen auf die Fläche beschränkt wird, die voraussichtlich in den nächsten 15 Jahren benötigt wird.

Dem Bundesrat und dem Parlament ist der Erhalt von Natur und Landschaft ein wichtiges Anliegen. Sie sind jedoch der Ansicht,
dass die Initiative der Jungen Grünen die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft ausser Acht lässt. Die Initiative trage zudem den Zuständigkeiten der Kantone und der Gemeinden in Fragen der Raumplanung zu wenig Rechnung.

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Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 32,63 %
956
Nein-Stimmen 67,37 %
1'974
Stimmberechtigte
7'368
Stimmbeteiligung
41.6%
Ebene
Bund
Art
Initiative

Kantonale Vorlagen

Gesetz vom 13. September 2018 über die Beteiligung an Spitälern (SpiBG)

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung
Das bisherige Spitalgesetz soll in ein Spitalversorgungsgesetz und ein
Spitalbeteiligungsgesetz aufgetrennt werden.
• Damit wird die in der Praxis bereits gelebte Rollentrennung (Versorgungssteuerung
im Amt für Gesundheit und Eigentümervertretung im
Generalsekretariat) auf gesetzlicher Ebene nachvollzogen.
• Das neue Spitalbeteiligungsgesetz regelt insbesondere die Rechtsnatur,
den Zweck und die Organisation der Psychiatrie Baselland PBL, da die
entsprechenden Vorgaben für das Universitätsspital Nordwest USNW
und für das Universitäts-Kinderspital beider Basel UKBB in den jeweiligen
Staatsverträgen enthalten sind.
• Ergänzend zum Staatsvertrag über die Universitätsspital Nordwest
USNW AG hält das neue Spitalbeteiligungsgesetz fest, dass die Kompetenz
zur Veränderung des Stimmen- und Kapitalanteils von 33,4 Prozent
am geplanten USNW beim Landrat liegt und der Regierungsrat vor einer
beabsichtigten Kündigung des Staatsvertrags sowie der Auflösung des
USNW die zuständige Kommission des Landrats zu konsultieren hat.
• Das Spitalbeteiligungsgesetz tritt nur in Kraft, wenn auch der Staatsvertrag
über die Universitätsspital Nordwest AG in Kraft tritt.
Formulierung
Wollen Sie das Gesetz vom 13. September 2018 über die Beteiligung an Spitälern (SpiBG) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 73,33 %
2'079
Nein-Stimmen 26,67 %
756
Stimmberechtigte
7'368
Stimmbeteiligung
41.6%
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum

Gesetz vom 27. September 2018 über die Abgeltung von Planungsmehrwerten

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung
Das am 15. Juni 2012 teilrevidierte Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG)
schreibt neu vor, dass Planungsvorteile mit einem Satz von mindestens
20 % abzugelten sind. Diese Mehrwertabgabepflicht muss mindestens
für neu oder dauerhaft einer Bauzone zugewiesenen Boden gelten. Die
Mehrwertabgabe wird erst bei einer Überbauung des Grundstücks oder bei
dessen Veräusserung fällig und muss bei der Bemessung einer allfälligen
Grundstückgewinnersteuer zwingend in Abzug gebracht werden.
Der Regierungsrat hat einen Vorschlag für ein Gesetz über die Abgeltung
von Planungsmehrwerten erarbeitet. Er hat sich dabei auf die minimalen
Vorgaben des Bundesrechts beschränkt, indem eine Mehrwertabgabe von
20 % erhoben wird, wenn Boden neu einer Bauzone zugewiesen wird. Dieser
Vorschlag ist in der Vernehmlassung auf erheblichen Widerstand gestossen.
Der Regierungsrat hat deshalb in seiner Vorlage an den Landrat
vorgesehen, dass die Gemeinden auch bei Aufzonungen (führt zu höherer
Nutzung) und bei Umzonungen (führt je nach Zone zu Bodenmehrwert)
eine Abgabe bis maximal 30 % des Bodenmehrwerts einführen dürfen.
Dieser Vorschlag wurde vom Landrat abgelehnt. Er beschloss an seiner Sitzung
vom 27. September 2018 die bundesrechtliche Minimalvariante. Damit
entspricht der landrätliche Beschluss dem ursprünglichen Vorschlag des
Regierungsrates. Die Gemeinden partizipieren an dieser Mehrwertabgabe
mit 25 % und erhalten 100 % der Erträge aus Infrastrukturvereinbarungen,
die sie z. B. bei Quartierplanungen mit den Grundeigentümern abschliessen
dürfen. Durch die Mehrwertabgabe entstehen dem Kanton Mindereinnahmen
bei der Grundstückgewinnsteuer.
Formulierung
Wollen Sie das Gesetz vom 27. September 2018 über die Abgeltung von Planungsmehrwerten annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 51,86 %
1'397
Nein-Stimmen 48,14 %
1'297
Stimmberechtigte
7'368
Stimmbeteiligung
41.6%
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum

Nichtformulierte Gemeindeinitiative vom 17. März 2016 über den Ausgleich der Sozialhilfekosten (Ausgleichsinitiative) mit Gegenvorschlag des Landrats vom 27. September 2018)

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung
Ausgleichsinitiative
Elf Einwohnergemeinden verlangen mit ihrer Initiative über den Ausgleich
der Sozialhilfekosten (Ausgleichsinitiative), dass 70 Prozent der Nettosozialhilfekosten
gleichmässig auf alle Gemeinden umverteilt werden und nur die
restlichen 30 Prozent von den jeweiligen Wohngemeinden selbst getragen
werden müssen.

Heutige Unterstützung der stark belasteten Gemeinden
Heute wird die Sozialhilfe von den Wohngemeinden finanziert. Stark belastete
Gemeinden erhalten bereits heute eine Lastenabgeltung von jährlich
8,4 Millionen Franken. Der Regierungsrat kann zudem besonders stark
belastete Gemeinden individuell und bedarfsgerecht mit Härtebeiträgen
unterstützen. Den Initiativgemeinden genügt diese Unterstützung nicht.

Ablehnung der Initiative durch Regierungsrat, Landrat und Gemeinden
Regierungsrat und Landrat lehnen die Ausgleichsinitiative ab, weil der angestrebte Kostenausgleich dazu führen würde, dass das Kostenbewusstsein
sinkt. Dadurch würden die Gesamtkosten steigen. Auch der Verband der
Basellandschaftlichen Gemeinden (VBLG) und die Mehrheit der Gemeinden
lehnen die Initiative ab.

Gegenvorschlag mit Solidaritätsbeitrag
Der Landrat schlägt als Entgegenkommen gegenüber den Initiantinnen und
Initianten einen Gegenvorschlag mit einem Solidaritätsbeitrag an Gemeinden
mit einer sehr hohen Sozialhilfequote vor. Dieser Solidaritätsbeitrag soll von allen Gemeinden solidarisch mit 10 Franken pro Einwohner/in finanziert werden.
Formulierung
Wollen Sie die nichtformulierte Gemeindeinitiative vom 17. März 2016 über den Ausgleich der Sozialhilfekosten (Ausgleichsinitiative) annehmen?Wollen Sie den Gegenvorschlag des Landrats (Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vom 27. September 2018) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 26,59 %
725
Nein-Stimmen 73,41 %
2'002
Gegenvorschlag
Ja-Stimmen 64,75 %
1'745
Nein-Stimmen 35,25 %
950

Stichfragen

Stichfrage
Vorlage 23,31 %
588
Gegenvorschlag 76,69 %
1'935
Stimmberechtigte
7'368
Stimmbeteiligung
41.6%
Ebene
Kanton
Art
Initiative

Staatsvertrag vom 6. Februar 2018 zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung (LRV 2018-214)

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung
Unsere Region bietet sich für eine enge Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
geradezu an, denn die Patientinnen und Patienten machen in einer
zunehmend mobilen Gesellschaft nicht vor den Kantonsgrenzen Halt. Mit
dem Staatsvertrag betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung
wollen die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt
ihre Zusammenarbeit auf diesem Gebiet endlich längerfristig und verbindlich
festschreiben. Im Mittelpunkt der Planung steht der Bedarf der Bevölkerung.
Auf dieser Grundlage soll die gemeinsame Regulation und Aufsicht
die Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung
setzen. In einem ersten Schritt ist zum Beispiel vorgesehen, in beiden Kantonen
gleichlautende Spitallisten nach einheitlichen und transparenten Kriterien
zu erlassen. Für private und öffentliche Anbieter gelten dieselben
Regeln. Weitere Kantone können der Vereinbarung beitreten und die Kooperation
über die Landesgrenzen hinweg soll gefördert werden.
Formulierung
Wollen Sie den Staatsvertrag vom 6. Februar 2018 zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsverordnung annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 79,14 %
2'284
Nein-Stimmen 20,86 %
602
Stimmberechtigte
7'368
Stimmbeteiligung
41.6%
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum

Staatsvertrag vom 6. Februar 2018 zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Universitätsspital Nordwest AG (LRV 2018-214)

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung
Das Universitätsspital Basel (USB) und das Kantonsspital Baselland
(KSBL) sollen zum «Universitätsspital Nordwest» (USNW) zusammengeführt
werden.
• Die vier Standorte Basel, Liestal, Bruderholz und Laufen erhalten im
Rahmen der Strategie «Vier Standorte – ein System» je ein klares Profil
für Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitende mit Kernaufgaben
für die ganze Spitalgruppe.
• Innovatives Element soll die Tagesklinik für operative und interventionelle
Eingriffe auf dem Bruderholz werden.
• Das USNW braucht weniger Infrastrukturen als USB und KSBL je alleine.
Es wird mit Einsparungen von mindestens 70 Millionen Franken pro Jahr
gerechnet.
• Die finanzielle Entlastung für den Kanton Basel-Landschaft wird auf jährlich
rund 7 Millionen Franken geschätzt und soll über die Zeit weiter
zunehmen.
• Mit der verbesserten Wirtschaftlichkeit soll auch das vom Kanton
Basel-Landschaft eingebrachte Kapital in der Höhe von einer knappen
Viertelmilliarde Franken gesichert werden.
• In der Landratsdebatte zweifelte eine Minderheit die geplanten Einsparungen
an, bezeichnete die Fusion als risikobehaftet und kritisierte, dass
der Kanton Basel-Landschaft beim USNW die Rolle des Junior-Partners
einnehme. Die Mehrheit gab sich demgegenüber überzeugt, dass der
sorgfältig geplante und nun vorgeschlagene Weg der richtige sei.
Formulierung
Wollen Sie den Staatsvertrag vom 6. Februar 2018 zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Universiätsspital Nordwest AG annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 68,59 %
2'002
Nein-Stimmen 31,41 %
917
Stimmberechtigte
7'368
Stimmbeteiligung
41.6%
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum