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Schulrat der Primarstufe (Kindergarten und Primarschule)

Ab Inkrafttreten der Teilrevision des Bildungsgesetzes am 1. August 2024 stehen dem Schulrat der Primarstufe u.a. folgende Aufgaben zu: Er ist dafür besorgt, dass die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Öffentlichkeit eingebracht werden können. Er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung. Er wirkt bei der Erarbeitung des Schulprogramms mit. Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung. Er beschliesst das Leitungsmodell der Schulleitung und genehmigt die Organisation der Schulleitung. Er gewährleistet die Einhaltung der Vorgaben des Kantons, des Bundes und der Einwohnergemeinde. Er verabschiedet das Budget und die Rechnung zuhanden des Gemeinderats.
Der Schulrat besteht aus sieben Mitgliedern und wird neu durch die Gemeindekommission und den Gemeinderat gemeinsam gewählt.

Kontakt

Schulrat der Primarstufe (Kindergarten und Primarschule)
Hohestrasse 128a
4104 Oberwil
schulrat@schule-oberwil.ch

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