Feuerwehrkommission
Die Feuerwehrkommission ist ein beratendes Organ des Gemeinderates in allen Fragen der Feuerwehr.
Aufgaben der Feuerwehrkommission:
- Behandelt alle Belange der Feuerwehr gemäss Feuerwehrreglement.
- Sie berät den Gemeinderat bei Bedarf in allen personellen und materiellen Fragen im Bereich der Feuerwehr.
- Bearbeitet die Informationen von anderen kommunalen, kantonalen oder eidgenössischen Stellen sowie von Fachverbänden.
- Beantragt bauliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Feuerwehr.
Die Kommission besteht aus sieben Mitgliedern. Ihr gehören an:
- Zuständige Gemeinderätin oder zuständiger Gemeinderat
- Feuerwehrkommandant
- Weiterer Feuerwehroffizier
- Leitung Jugendfeuerwehr
- Zwei Vertreterinnen oder zwei Vertreter aus der Bevölkerung
- Leitung Tiefbau, Umwelt, Sicherheit
Als Protokollführer nimmt der Feuerwehrfourier an den Sitzungen teil (ohne Stimmrecht).
Der Gemeinderat wählt die Mitglieder der Kommission alle vier Jahre wieder bzw. neu.
Hier geht es zum Pflichtenheft.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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