Wahlbüro
Das Wahlbüro führt die Urnengänge durch. Insbesondere kommen den Mitgliedern des Wahlbüros die Überwachung der Stimmabgabe an der Urne sowie die Ermittlung der Ergebnisse zu. Das Wahlbüro arbeitet jeweils an den Abstimmungswochenenden. Vor jeder Erneuerungswahl legt der Gemeinderat die Anzahl der Mitglieder für das Wahlbüro fest. Es müssen gemäss § 19 der Gemeindeordnung mindestens fünf Mitglieder sein. Zurzeit zählt das Wahlbüro zwölf Mitglieder.
Das Wahlbüro wird alle vier Jahre von der Wahlbehörde gewählt (Zusammenschluss von Gemeinderat und Gemeindekommission).
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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