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Landeskirchen

Die Schweiz anerkennt drei Religionsgemeinschaften als offizielle Staatskirchen.

In der Schweiz wird die Trennung von Kirche und Staat gelebt. Trotzdem unterscheidet der Staat zwischen offiziell anerkannten Religionsgemeinschaften, die Landeskirchen, und anderen. Die Landeskirchen haben das Recht, Kirchensteuern zu erheben. Dafür unterliegen sie strengeren gesetzlichen Anforderungen bezüglich Transparenz und Organisation. Es handelt sich hierbei um die drei christlichen Gemeinschaften der römisch-katholischen, der evangelisch-reformierten sowie der christkatholischen Kirche.