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AHV/IV-Zweigstelle

Die AHV/IV-Zweigstelle der Gemeinde Oberwil ist ein Teil der Organisation für die Durchführung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie anderer Sozialversicherungsbereiche. Im Sinne einer kundenorientierten Dienstleistung vertreten wir die kantonale Ausgleichskasse und die IV-Stelle am Wohnort der Versicherten und Mitglieder.

Die Zweigstelle der Gemeinde gibt Anmeldeformulare ab und leitet die kontrollierten Formulare an die zuständige Ausgleichskasse oder IV-Stelle weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen bleibt jedoch immer die kantonale Ausgleichskasse bzw. die IV-Stelle zuständig. 

 

Für Beratungen/Besprechungen empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zu vereinbaren. So kann die nötige Zeit zur Besprechung Ihres Anliegens reserviert werden.

 

Kontakt

AHV/IV-Zweigstelle Gemeinde Oberwil
Tel. 061 405 42 75
Kontakt

 

Unter folgenden Link finden Sie umfassende Informationen zur SVA Basel-Landschaft: 
SVA Basel-Landschaft | Eine Institution des Kantons mit eigener Rechtspersönlichkeit

 

Preis

gratis

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