Kopfzeile

Inhalt

Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens

Im Rechtsverkehr unter Privaten und mit Behörden, insbesondere mit Grundbuch- und Handelsregisterämtern, müssen die Unterschriften auf Privaturkunden beglaubigt werden. Die Unterschriftsbeglaubigung enthält die Feststellung des zuständigen Angestellten (Beglaubigungsperson), dass die Unterschrift von der genannten Person stammt und somit echt ist.

Preis

CHF 20.00