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- Als Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde benötige ich einen Heimatausweis, wo erhalte ich dieses Dokument und was kostet es?
- Aufgrund welcher Unterlagen wird ein Passbegehren erstellt?
- Dürfen "runde" Geburts- und Hochzeitstage von der Einwohnerkontrolle an Vereine bekanntgegeben werden?
- Für den Bezug einer Rente brauche ich eine Lebensbescheinigung, wo erhalte ich dieses Dokument und was kostet es?
- Gibt es in Oberwil Sozialwohnungen?
- Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe?
- Ist Sozialhilfe rückerstattungspflichtig?
- Kann ein Kind auch nur sporadisch an den Mittagstisch / Hort kommen?
- Kann jedes Kind den Mittagstisch / Hort besuchen?
- Muss ich eine verspätete Einreichung meiner Steuererklärung melden?
- Muss ich meine Steuererklärung per Post senden?
- Muss ich zur Ausstellung einer Identitätskarte oder eines Passes persönlich auf die Gemeindeverwaltung?
- Sind Verwandte in der Sozialhilfe unterstützungspflichtig?
- Warum muss mein Pferd (Maultier, Esel oder Pony) Schilder tragen?
- Was für Bescheinigungen und sonstige Dokumente erhalte ich am Schalter der Einwohnerdienste und was kosten diese?
- Was für ein Foto muss ich mitnehmen für eine Identitätskarte?
- Was ist für Schweizer/innen bei einer Adressänderung innerhalb der Gemeinde zu tun?
- Was ist zur Anmeldung mitzubringen?
- Was kostet der Besuch des Mittagstischs / des Hortes?
- Was kostet eine Identitätskarte?
- Was muss ich als Schweizer/in zur Abmeldung mitbringen?
- Was muss ich beachten, wenn ich die Steuererklärung mit Easy Tax ausfülle?
- Was müssen Ausländer/innen bei einer Adressänderung innerhalb der Gemeinde tun?
- Was müssen Ausländer/innen zur Anmeldung mitbringen?
- Welche Angaben über Einzelpersonen darf eine Einwohnerkontrolle Privaten bekanntgeben?
- Welchen Organisationen darf eine Einwohnerkontrolle zu welchen Zwecken per Listenauskunft Namen und Adressen von Einwohner(inne)n bekanntgeben?
- Wie kann ich Bücher entsorgen?
- Wie kann ich den Kühlschrank entsorgen?
- Wie kann ich elektrische Geräte entsorgen?
- Wie kann ich Erde entsorgen?
- Wie kann ich Farben, Lacke, Klebstoffe, chemisches Material, Gifte etc. entsorgen?
- Wie kann ich Geschirr, Tontöpfe, Eternitkistchen, Porzellan entsorgen?
- Wie kann ich Spiegel entsorgen?
- Wie kann man sich gegen unerwünschte Post schützen?
- Wie melde ich mich als Ausländer/in von Oberwil ab, was ist mitzunehmen?
- Wie melde ich mich als Schweizer/in von Oberwil ab, was muss ich vorkehren?
- Wie melde ich mich in der Gemeinde Oberwil an?
- Wieviele 'Oberwil' gibt es in der Schweiz?
- Wo erhalte ich das Formular für den Lernfahrausweis und was kostet die Personalienbestätigung?
- Wo erhalte ich das Formular zur unentgeltlichen Prozessführung?
- Wo erhalte ich Kontrollnummern für Reittiere und was kosten diese?
- Wo erhalte ich mobile Parkverbote zum Zügeln?
- Wo kann ich einen Pass beantragen, wie lange dauert es und was kostet er?
- Wo kann ich meine Adresse für den Verkauf sperren lassen?
| Als Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde benötige ich einen Heimatausweis, wo erhalte ich dieses Dokument und was kostet es? | Nach oben |
Sie erhalten den Heimatausweis an den Schaltern der Einwohnerdienste für CHF 10.--. [Sarah Candeloro]
| Aufgrund welcher Unterlagen wird ein Passbegehren erstellt? | Nach oben |
Das Passbegehren wir aufgrund folgender Unterlagen erstellt: - hinterlegter Heimatschein
- Familienregister, Personenstandsausweis
- Verkündsschein oder Trauungsermächtigung
- Familienbüchlein oder amtlicher Geburtsschein, nur bei Minderjährigen
[Sarah Candeloro]
| Dürfen "runde" Geburts- und Hochzeitstage von der Einwohnerkontrolle an Vereine bekanntgegeben werden? | Nach oben |
Es ist in vielen Gemeinden Brauch, Einwohner(innen), die ein "grosses" Jubiläum feiern, mit einem Präsent zu überraschen. Dabei stellt sich die Frage, ob diese Daten den lokalen Medien und örtlichen Vereinen bekanntgegeben werden dürfen. Zur Beantwortung ist § 10 Abs. 3 DSG beizuziehen. Danach dürfen gewisse Personendaten systematisch an Private bekanntgegeben werden, "wenn die Daten ausschliesslich für schützenswerte ideelle Zwecke verwendet werden." Derart bekanntgegeben werden dürfen: Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse, geordnet nach bestimmten Kriterien, wobei in § 1 der Verordnung vom 13. August 1991 zum Datenschutzgesetz (DSV, SGS 162.11) das Alter als Kriterium angeführt wird. Diese Aufzählung ist abschliessend und gestattet demzufolge nur die Bekanntgabe des Geburtsdatums und nicht auch des Hochzeitstages. Im übrigen versteht sich von selbst, dass Personendaten nicht einfach verschickt, sondern nur auf eine förmliche Anfrage hin bekanntgegeben werden, da gemäss Datenschutzgesetz eine Datenbekanntgabe nur auf Gesuch hin erfolgen kann (§ 10 Abs. 1 DSG mit Wirkung für den ganzen § 10). Zum Abschluss sei noch erwähnt, dass Personen, die von der Möglichkeit der Datensperre (§ 10 Abs. 4 DSG) Gebrauch gemacht haben, von dieser Datenbekanntgabe natürlich ausgenommen sein müssen . [Sarah Candeloro]
| Für den Bezug einer Rente brauche ich eine Lebensbescheinigung, wo erhalte ich dieses Dokument und was kostet es? | Nach oben |
Die Lebensbescheinigung erhalten Sie kostenlos an den Schaltern der Einwohnerdienste. [Sarah Candeloro]
Die Gemeinde Oberwil verfügt über keine Sozialwohnungen. Es gibt jedoch Wohnbaugenossenschaften. Adressen nachstehend: Wohnbaugenossenschaft Langegasse Alterswohnungen Langegasse und Passage Oberwil / Familienwohnungen Langegasse und Bahnhofstrasse Wohnbaugenossenschaft Langegasse, Bienenstrasse 34, 4104 Oberwil, Tel. 061 / 401 10 02 Wohnbaugenossenschaft „Auf eigenem Boden“ Oliver Quenet, Birsigstrasse 8, 4104 Oberwil, Tel. 061 401 19 86 [Martin Spörri, 061 405 42 20]
Grundsätzlich besteht erst ein Anspruch, wenn die Sicherung der eigenen Existenz nicht mehr mit eigenen Mitteln (Vermögen, Einkommen, Hilfe Dritter, usw.) möglich ist und die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Die Sozialhilfe ist im Kanton Baselland im Sozialhilfegesetz und den entsprechenden Verordnungen geregelt. Siehe Kantonshomepage www.bl.ch unter Sozialamt/Handbuch/Erlasse Punkt 8 und 9. In der Gemeinde Oberwil sind die wichtigsten Punkte im Merkblatt für Sozialhilfe festgehalten. Für Anfragen und Abklärungen melden Sie sich bei der Sozialberatung der Gemeinde. [Martin Spörri, 061 405 42 20]
| Ist Sozialhilfe rückerstattungspflichtig? | Nach oben |
Grundsätzlich ist Sozialhilfe rückerstattungspflichtig, jedoch nur, wenn jemand zu Vermögen kommt oder sich in guten Verhältnisse befindet. Die Voraussetzungen für die Rückerstattungspflicht sind im Kantonalen Sozialhilfegesetz / Sozialhilfeverordnung geregelt. Die Details können Sie dem Merkblatt Rückerstattungen SH-Leistungen entnehmen. [Martin Spörri, 061 405 42 20]
| Kann ein Kind auch nur sporadisch an den Mittagstisch / Hort kommen? | Nach oben |
| Kann jedes Kind den Mittagstisch / Hort besuchen? | Nach oben |
Antwort: jedes Kind der Primarschule Oberwil kann sofern genügend Platz den Mittagstisch / Hort besuchen. Auskunft: Gemeinde Oberwil Tel: 061 405 44 44 [Christine Willimann, 061 405 44 44]
| Muss ich eine verspätete Einreichung meiner Steuererklärung melden? | Nach oben |
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie eine Fristverlängerung benötigen. Wir geben Ihnen auch gerne Auskunft zu den Einreichefristen. Für Informationen, dass sich die Abgabe Ihrer Steuererklärung verzögern wird, oder dass sie bald eingereicht werden wird, haben wir jedoch keine Verwendung. [Elisabeth Dold, 061 405 42 35]
| Muss ich meine Steuererklärung per Post senden? | Nach oben |
Sie können Ihre Steuererklärung in den beigelegten braunen Umschlag stecken, sie frankieren und per Post senden. Sie können sie aber auch in unseren Briefkasten einwerfen (links von der Eingangstüre, Hauptstrasse 24) oder am Empfang abgeben. Bitte achten Sie darauf, dass alle dafür vorgesehenen Blätter und Formulare unterschrieben sind, und dass Sie unsere Formulare mit einreichen. [Elisabeth Dold, 061 405 42 35]
| Muss ich zur Ausstellung einer Identitätskarte oder eines Passes persönlich auf die Gemeindeverwaltung? | Nach oben |
Ja, zum Ausstellen einer Identitätskarte oder eines Passes muss man persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorsprechen. Unmündige und Entmündigte brauchen die Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin bzw. des gesetzlichen Vertreters. [Sarah Candeloro]
| Sind Verwandte in der Sozialhilfe unterstützungspflichtig? | Nach oben |
Die Verwandtenunterstützung ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch in Art. 328 und 329 rechtlich verankert. Darin heisst es u.a., dass Verwandte in auf- und absteigender Linie, die sich in günstigen Verhältnissen befinden, unterstützungspflichtig sind. Das Kantonale Sozialhilfegesetz und die Sozialhilfeverordnung regeln die Details im Kanton Baselland (§ 5 Abs.2 SHG und §§ 5 – 7 SHV). Günstige Verhältnisse werden im Kanton Baselland angenommen, wenn eine alleinstehende verwandte Person über mehr als CHF 60'000.00 steuerbares Einkommen oder ein Vermögen von mehr als CHF 100'000.00 verfügt. Bei Ehepaaren liegen die Grenzwerte bei CHF 80'000.00 Einkommen resp. CHF 150'000.00 Vermögen. Der Leistungsumfang der Verwandtenunterstützung wird je nach Alter der pflichtigen Person festgelegt. Siehe Kantonshomepage unter Sozialamt/Handbuch/Erlasse Punkt 8 und 9. [Martin Spörri, 061 405 42 20]
| Warum muss mein Pferd (Maultier, Esel oder Pony) Schilder tragen? | Nach oben |
Das Reittier-Reglement der Gemeinde Oberwil regelt die Kennzeichnung der Reit- und Zugtiere. Wird der Gemeindebann von Oberwil mit Reittieren benützt, so müssen diese gekennzeichnet sein. Die Kennzeichen können für mehrere Reittiere desselben Eigentümers verwendet werden. Ein Übertrag auf andere Eigentümer ist nicht zulässig. Reittiere mit Standort Oberwil haben grundsätzlich Oberwiler Kennzeichen zu tragen. Das Reittierreglement kann auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. [Sarah Candeloro]
| Was für Bescheinigungen und sonstige Dokumente erhalte ich am Schalter der Einwohnerdienste und was kosten diese? | Nach oben |
- Handlungsfähigkeitszeugnis für CHF 10.--
- Wohnsitzbescheinigung für CHF 10.--
- Verlängerung Heimatausweis für CHF 5.--
- Personalienbestätigung (Lernfahrausweis und Schiffsführerprüfung) für CHF 10.--
Die folgenden Dokumente erhalten sie kostenlos: [Sarah Candeloro]
| Was für ein Foto muss ich mitnehmen für eine Identitätskarte? | Nach oben |
| Was ist für Schweizer/innen bei einer Adressänderung innerhalb der Gemeinde zu tun? | Nach oben |
Die neue Anschrift muss den Einwohnerdiensten (persönlich, telefonisch oder schriftlich) mitgeteilt werden. Sie können uns die Adressänderung auch über unseren Online-Schalter bekannt geben. Meldepflichtige Angehörige der Armee/des Zivilschutzes müssen das Dienstbüchlein für die Adressänderung an das Kreiskommando, Oristalstr. 100, 4410 Liestal, einsenden. [Sarah Candeloro]
Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger: • Heimatschein oder Personenstandsausweis (wenn vorhanden) • Familienbüchlein (falls verheiratet, geschieden mit Kindern) • AHV-Nummer (Versicherungskarte) • Ausweis der Krankenversicherung • Reisepass oder ID-Karte Wenn Sie zivilschutzpflichtig sind, können Sie Ihr Dienstbüchlein vom Militär direkt ans Kreiskommando Liestal, Oristalstrasse 100, 4410 Liestal, senden. Aufenthalter in Oberwil • Reisepass und ID-Karte • Heimatausweis / Bescheinigung Aufenthalt [Sarah Candeloro]
| Was kostet der Besuch des Mittagstischs / des Hortes? | Nach oben |
Pass - und Identitätskarte 2003 / Biometrischer Pass Gebühren: IDK für Kinder und Jugendliche CHF 35.— IDK für Erwachsene CHF 70.— Pass für Kinder und Jugendliche CHF 60.— Pass für Erwachsene CHF 125.— Biometrischer Pass Kinder bis 3 Jahre CHF 135.— Biometrischer Pass Erwachsene (ab 3 Jahre)CHF 205.— + Erfassungszentrum CHF 50.— Kombi = Pass u. IDK zusammen Kombi für Kinder und Jugendliche CHF 73.— Kombi für Erwachsene CHF 138.— Prov. Pass für Kinder und Erwachsene CHF 100.— Alle Preise inkl. Portokosten (CHF 5.-) [Sarah Candeloro]
| Was muss ich als Schweizer/in zur Abmeldung mitbringen? | Nach oben |
• Schriftenempfangsschein oder amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte) • Wenn Sie zivilschutzpflichtig sind, benötigen wir Ihr Dienstbüchlein. Das Dienstbüchlein vom Militär können Sie direkt ans Kreiskommando Liestal, Oristalstr. 100, 4410 Liestal, senden. [Sarah Candeloro]
| Was muss ich beachten, wenn ich die Steuererklärung mit Easy Tax ausfülle? | Nach oben |
Easy Tax ist eine kostenlose Software, die Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern soll. Sie finden die jeweils aktuellste Version bereit zum Download auf der Website des Kantons www.steuern.bl.ch. Die CD erhalten Sie auch bei uns am Empfang oder am Schalter der Basellandschaftlichen Kantonalbanken. Das Programm muss nur einmal installiert werden, danach können Sie für mehrere Steuerpflichtige die Daten erfassen. Bitte achten Sie darauf, am Ende einen „definitiven Druck“ zu machen, und senden Sie uns auch das Blatt mit den 4 Code-Würfeln mit sowie die Originalformulare, die Sie von der Steuerverwaltung erhalten haben. Vergessen Sie nicht, zu unterschreiben! Die Steuererklärung kann noch nicht elektronisch eingereicht werden. [Elisabeth Dold, 061 405 42 35]
| Was müssen Ausländer/innen bei einer Adressänderung innerhalb der Gemeinde tun? | Nach oben |
Der Ausländerausweis ist unter Angabe der neuen Wohnadresse einzureichen. [Sarah Candeloro]
| Was müssen Ausländer/innen zur Anmeldung mitbringen? | Nach oben |
Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft: • Reisepass • Ausländerausweis • Familienbüchlein (falls verheiratet) • AHV-Nummer • Krankenversicherungsnachweis Zuzug aus einem anderen Kanton: wie oben, zusätzlich zwei neue Passfotos Zuzug vom Ausland: • Zusicherung vom Amt für Migration • gültiger Reisepass • Arbeitsvertrag • zwei Passfotos • Krankenversicherungsnachweis [Sarah Candeloro]
| Welche Angaben über Einzelpersonen darf eine Einwohnerkontrolle Privaten bekanntgeben? | Nach oben |
Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse einer Einzelperson werden auf Gesuch hin an Private bekanntgegeben. Weitere Daten über eine Einzelperson dürfen - zwecks Identifikation oder Nachforschung - nur mit einem Interessennachweis ("wenn die um Auskunft ersuchende Person ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht") bekanntgegeben werden. Darunter fallen etwa, wann und wohin eine Person weggezogen ist oder wann und woher sie zugezogen ist. Keine Daten dürfen über Personen bekanntgegeben werden, die die Bekanntgabe ihrer Daten gemäss § 10 Abs. 4 des Datenschutzgesetzes schriftlich haben sperren lassen. Ausgenommen von diesem Verbot - d.h. erlaubt - sind Auskünfte trotz Sperrung nur unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich wenn a. die Einwohnerkontrolle zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder b. die Bekanntgabe zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe erforderlich ist oder c. die um Auskunft ersuchende Person glaubhaft macht, dass die Personendaten zur Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche erforderlich sind. [Sarah Candeloro]
| Welchen Organisationen darf eine Einwohnerkontrolle zu welchen Zwecken per Listenauskunft Namen und Adressen von Einwohner(inne)n bekanntgeben? | Nach oben |
Organisation und Verwendungszweck: - Pro Senectute = Einmaliger Spendeaufruf
- Pro Infirmis = Einmaliger Spendeaufruf
- Pro Juventute = Etikettieren der Markenbestellcouverts
- Basler Fasnachts-Clique = Einmalige Mitgliederwerbung für Jugendliche
- Politische Parteien (Ortsparteien) = Einmalige Mitgliederwerbung
- Sportvereine = Einmalige Mitgliederwerbung
- Kulturvereine (Musikgesellschaften, Theatervereine usw.) = Einmalige Mitgliederwerbung, Spendenaufrufe
- Verkehrskadetten = Einmalige Mitgliederwerbung bei Jugendlichen eines bestimmten Jahrgangs
[Sarah Candeloro]
| Wie kann ich den Kühlschrank entsorgen? | Nach oben |
Seit 1.1.03 wird auf Kühlschränken wie auch auf fast allen Elektrogeräten eine vorgezogene Entsorgungsgebühr erhoben. Jedes Geschäft, das gleiche oder ähnliche Geräte im Sortiment führt ist von Gesetzes wegen verpflichtet, Geräte aller Marken und Alterskategorien kostenlos zur Entsorgung entgegenzunehmen, und zwar unabhängig davon, ob Sie dort etwas kaufen oder nicht. [Bauabteilung, 061 405 42 45]
| Wie kann ich elektrische Geräte entsorgen? | Nach oben |
Seit 1.1.03 wird auf fast allen Elektrogeräten eine vorgezogene Entsorgungsgebühr erhoben. Das heisst, die Kosten für die fachgerechte Entsorgung von diesen Geräten sind schon im Kaufpreis inbegriffen. Sie können somit Ihre defekten Elektrogeräte aus Haushalt, Büro- und Unterhaltungselektronik - egal wann und wo Sie sie gekauft haben - ab 2003 in jedem Geschäft, das gleiche oder ähnliche Geräte im Sortiment führt, gratis zur Entsorgung zurückgeben. [Bauabteilung, 061 405 42 45]
| Wie kann ich Farben, Lacke, Klebstoffe, chemisches Material, Gifte etc. entsorgen? | Nach oben |
Rücknahme durch ursprüngliches Verkaufsgeschäft; Mengen bis max. 5 kg auch durch Drogerie; Mengen über 5 kg durch kantonale Giftsammelstelle ARA in Birsfelden [Bauabteilung, 061 405 42 45]
| Wie kann ich Geschirr, Tontöpfe, Eternitkistchen, Porzellan entsorgen? | Nach oben |
Bei einem Bauschuttsortierer, z.B. Muldenzentrale in Allschwil Tel. 061 482 21 00, Brunner Mulden in Münchenstein Tel. 061 411 03 33, Vogelsanger in Arlesheim Tel. 061 701 39 38, oder an der jährlich durchgeführten Sonderabfallsammlung. [Bauabteilung, 061 405 42 25]
| Wie kann man sich gegen unerwünschte Post schützen? | Nach oben |
Jedermann (und jedefrau) hat das Recht, von der Einwohnerkontrolle die Bekanntgabe ihrer Daten sperren zu lassen (§ 10 Abs. 4 DSG). Die Gemeinde darf sodann die gesperrten Daten nicht mehr bekanntgeben, weder nach § 10 Abs. 1 und 2 DSG als Einzelauskunft noch nach § 10 Abs. 3 DSG im Rahmen einer Bekanntgabe für ausschliesslich schützenswerte ideelle Zwecke (z.B. Gratulation eines Dorfvereins zum runden Geburtstag, Sammelaktion einer wohltätigen Organisation, Mitgliederwerbung einer Partei oder eines Sportvereins usw.). Einzig wenn die Voraussetzungen des Abs. 4 erfüllt sind, darf die Sperre durchbrochen werden. Eine Bekanntgabe ist dann nur zulässig, wenn: a. die Einwohnerkontrolle gesetzlich zur Bekanntgabe verpflichtet ist oder b. die Bekanntgabe zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe erforderlich ist oder c. die um Auskunft ersuchende Person glaubhaft machen kann, dass die Personendaten zur Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche erforderlich sind (z.B. neue Adresse eines zahlungsunwilligen Alimentenschuldners o.ä.). Achtung: Die Werbewirtschaft bezieht ihre Adressen heute anderswo. Jede Person, die z.B. an einem Wettbewerb teilnimmt oder Werbematerial bestellt, riskiert, dass ihre Adresse für weitere Zwecke verwendet wird. Es ist bekannt, dass gewisse Aktionen, Preisausschreiben usw. vorwiegend zum Zweck der Adresserfassung durchgeführt werden. Wer vor unerwünschter Werbeflut verschont werden möchte, sollte deshalb noch an zwei weitere Adressen gelangen: Einerseits verkauft die Swisscom die Abonnentenadressen. Mit einem Brief an die Swisscom AG, Wallstrasse 22, 4002 Basel kann man seine Adresse für den Verkauf sperren lassen. Anderseits sind die Firmen, welche Direktmarketing betreiben, in einem Verband zusammengeschlossen, welcher die sogenannte "Robinsonliste" führt. Mit einem Schreiben an den Schweizerischen Direktmarketing Verband SDV, Postfach, 6343 Rotkreuz kann man sich auf diese Liste setzen lassen. Der Verzichtswunsch wird dann an die Mitgliederfirmen weitergeleitet. [Sarah Candeloro]
| Wie melde ich mich als Ausländer/in von Oberwil ab, was ist mitzunehmen? | Nach oben |
Die Abmeldung erfolgt persönlich am Schalter der Einwohnerdienste unter Vorlage des Ausländerausweises. [Sarah Candeloro]
| Wie melde ich mich als Schweizer/in von Oberwil ab, was muss ich vorkehren? | Nach oben |
Die Abmeldung erfolgt analog der Anmeldung persönlich an den Schaltern der Einwohnerdienste. Bei einer Abmeldung ins Ausland ist frühzeitig mit der Steuerbehörde Kontakt aufzunehmen, und meldepflichtige Angehörige der Armee/des Zivilschutzes sollten sich über einen allfällig vorgängig einzuholenden Auslandurlaub beim Kreiskommando informieren. [Sarah Candeloro]
| Wie melde ich mich in der Gemeinde Oberwil an? | Nach oben |
Die Anmeldung erfolgt in der Regel persönlich an den Schaltern der Einwohnerdienste. [Sarah Candeloro]
| Wieviele 'Oberwil' gibt es in der Schweiz? | Nach oben |
In der Schweiz sind uns zehn (!) Oberwil bekannt:
| Wo erhalte ich das Formular für den Lernfahrausweis und was kostet die Personalienbestätigung? | Nach oben |
Das Formular können Sie persönlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail bestellen oder von der Internetseite der Motorfahrzeugkontrolle herunterladen. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, führen Sie bei einem Optiker oder Augenarzt einen Sehtest durch. Danach lassen Sie Ihre Personalien an den Schaltern Einwohnerdienste bestätigen. Die Gemeindeverwaltung nimmt das vollständig ausgefüllte Gesuch mit 2 farbigen Passfotos und dem gültigen Nothelferausweis im Original (nicht älter als 6 Jahre) entgegen und lässt die Unterlagen direkt der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) in Füllinsdorf zukommen. Die Bestätigung Ihrer Personalien kostet CHF 10.--. [Sarah Candeloro]
| Wo erhalte ich das Formular zur unentgeltlichen Prozessführung? | Nach oben |
| Wo erhalte ich Kontrollnummern für Reittiere und was kosten diese? | Nach oben |
Die Reittiernummern können an den Schaltern der Einwohnerdienste zum Preis von CHF 50.-- bezogen werden (CHF 25.-- Gebühren und CHF 25.-- Depot). Bei der Rückgabe beider Nummern wird das Depot zurückerstattet. [Sarah Candeloro]
| Wo erhalte ich mobile Parkverbote zum Zügeln? | Nach oben |
Die praktischen mobilen Parkverbote können Sie abholen während den Bürozeiten im Werkhof (11.30 - 12.00 Uhr und 16.00 - 16.30 Uhr). Sie kosten CHF 30.00 Depot und CHF 10.00 Miete = CHF 40.00 mitbringen. [Rémy Meier, 061 405 42 51]
| Wo kann ich einen Pass beantragen, wie lange dauert es und was kostet er? | Nach oben |
Informationen erhalten Sie unter: Online-Schalter/Publikationen/Einführung des biometrischen Passes per 1. März 2010 [Sarah Candeloro]
| Wo kann ich meine Adresse für den Verkauf sperren lassen? | Nach oben |
Zweckdienliche Adressen: Telefonisch über 0848 86 80 86 oder Swisscom Directory, Morgenstr. 13B, 3050 Bern, mit dem Begehren, dass Ihre Adresse für den Verkauf gesperrt werde. Sie erhalten dann in der nächsten Ausgabe des Telefonbuches das begehrte ("wünscht weder Werbesendungen noch Werbeanrufe"). Ihre Poststelle mit dem Begehren, dass Ihre Adresse für den Verkauf gesperrt werde. Den SDV Schweizerischer Direktmarketing Verband, Robinsonliste, Postfach, 6343 Rotkreuz, E-Mail: robinsonliste@dmverband.ch (Fax 041 798 19 99), mit dem Begehren, Sie auf die "Robinsonliste" zu setzen und Ihren Wunsch auf Verzicht auf Direktwerbung an die SDV-Mitglieder weiterzuleiten. [Sarah Candeloro]
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