
Sie erhalten den Heimatausweis an den Schaltern der Einwohnerdienste für CHF 10.--. [Judith Krapf]
Es ist in vielen Gemeinden Brauch, Einwohner(innen), die ein "grosses" Jubiläum feiern, mit einem Präsent zu überraschen. Dabei stellt sich die Frage, ob diese Daten den lokalen Medien und örtlichen Vereinen bekannt gegeben werden dürfen.
Zur Beantwortung ist § 9 Ziff. c) des Datenschutzgesetzes (DSG) beizuziehen. Danach dürfen Personendaten unter Vorbehalt besonderer Geheimhaltungsbestimmungen an Private bekannt gegeben werden, „wenn es Im Interesse der betroffenen Person liegt und diese ausdrücklich zugestimmt hat oder, falls sie dazu nicht in der Lage ist, ihre Zustimmung vorausgesetzt werden darf." Im Übrigen versteht sich von selbst, dass Personendaten nicht einfach verschickt, sondern nur auf schriftliches Gesuch hin bekannt gegeben werden. (§ 3 des Anmeldungs- und Registergesetz vom 19. Juni 2008) Zum Abschluss sei noch erwähnt, dass Personen, die von der Möglichkeit der Datensperre (§ 11 Abs. 3 Datenschutzgesetz) Gebrauch gemacht haben, von dieser Datenbekanntgabe natürlich ausgenommen sind. [Judith Krapf]
Die Lebensbescheinigung erhalten Sie kostenlos an den Schaltern der Einwohnerdienste. [Judith Krapf]
Die Gemeinde Oberwil verfügt über keine Sozialwohnungen. Es gibt jedoch Wohnbaugenossenschaften. Adressen nachstehend:
Wohnbaugenossenschaft Langegasse Alterswohnungen Langegasse und Passage Oberwil / Familienwohnungen Langegasse und Bahnhofstrasse Wohnbaugenossenschaft Langegasse, Bienenstrasse 34, 4104 Oberwil, Tel. 061 / 401 10 02 Wohnbaugenossenschaft „Auf eigenem Boden“ Oliver Quenet, Birsigstrasse 8, 4104 Oberwil, Tel. 061 401 19 86 [Martin Spörri, 061 405 42 20]
Grundsätzlich besteht erst ein Anspruch, wenn die Sicherung der eigenen Existenz nicht mehr mit eigenen Mitteln (Vermögen, Einkommen, Hilfe Dritter, usw.) möglich ist und die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Die Sozialhilfe ist im Kanton Baselland im Sozialhilfegesetz und den entsprechenden Verordnungen geregelt. Siehe Kantonshomepage www.bl.ch unter Sozialamt/Handbuch/Erlasse Punkt 8 und 9. In der Gemeinde Oberwil sind die wichtigsten Punkte im Merkblatt für Sozialhilfe festgehalten. Für Anfragen und Abklärungen melden Sie sich bei der Sozialberatung der Gemeinde. [Martin Spörri, 061 405 42 20]
Grundsätzlich ist Sozialhilfe rückerstattungspflichtig, jedoch nur, wenn jemand zu Vermögen kommt oder sich in guten Verhältnisse befindet. Die Voraussetzungen für die Rückerstattungspflicht sind im Kantonalen Sozialhilfegesetz / Sozialhilfeverordnung geregelt. Die Details können Sie dem Merkblatt Rückerstattungen SH-Leistungen entnehmen. [Martin Spörri, 061 405 42 20]
Bei genügendem Platzangebot kann ein Kind auch nur bei Bedarf kommen, Auskunft via Gemeinde Oberwil Tel: 061 405 44 44 [Christine Willimann, 061 405 44 44]
Antwort: jedes Kind der Primarschule Oberwil kann sofern genügend Platz den Mittagstisch / Hort besuchen. Auskunft: Gemeinde Oberwil Tel: 061 405 44 44 [Christine Willimann, 061 405 44 44]
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie eine Fristverlängerung benötigen. Wir geben Ihnen auch gerne Auskunft zu den Einreichefristen. Für Informationen, dass sich die Abgabe Ihrer Steuererklärung verzögern wird, oder dass sie bald eingereicht werden wird, haben wir jedoch keine Verwendung. [Elisabeth Dold, 061 405 42 35]
Sie können Ihre Steuererklärung in den beigelegten braunen Umschlag stecken, sie frankieren und per Post senden. Sie können sie aber auch in unseren Briefkasten einwerfen (links von der Eingangstüre, Hauptstrasse 24) oder am Empfang abgeben. Bitte achten Sie darauf, dass alle dafür vorgesehenen Blätter und Formulare unterschrieben sind, und dass Sie unsere Formulare mit einreichen. [Elisabeth Dold, 061 405 42 35]
Ja, zum Ausstellen einer Identitätskarte muss man persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorsprechen. Unmündige und Entmündigte brauchen die Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin bzw. des gesetzlichen Vertreters.
Seit dem 1. März 2010 können Pässe nicht mehr auf der Gemeinde bestellt werden. In der Rubrik “Dienstleistungen“ ist der Bestellvorgang unter „Passbestellung“ erklärt. [Judith Krapf]
Die Verwandtenunterstützung ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch in Art. 328 und 329 rechtlich verankert. Darin heisst es u.a., dass Verwandte in auf- und absteigender Linie, die sich in günstigen Verhältnissen befinden, unterstützungspflichtig sind. Das Kantonale Sozialhilfegesetz und die Sozialhilfeverordnung regeln die Details im Kanton Baselland (§ 5 Abs.2 SHG und §§ 5 – 7 SHV). Günstige Verhältnisse werden im Kanton Baselland angenommen, wenn eine alleinstehende verwandte Person über mehr als CHF 60'000.00 steuerbares Einkommen oder ein Vermögen von mehr als CHF 100'000.00 verfügt. Bei Ehepaaren liegen die Grenzwerte bei CHF 80'000.00 Einkommen resp. CHF 150'000.00 Vermögen. Der Leistungsumfang der Verwandtenunterstützung wird je nach Alter der pflichtigen Person festgelegt.
Siehe Kantonshomepage unter Sozialamt/Handbuch/Erlasse Punkt 8 und 9. [Martin Spörri, 061 405 42 20]
Das Reittier-Reglement der Gemeinde Oberwil regelt die Kennzeichnung der Reit- und Zugtiere. Wird der Gemeindebann von Oberwil mit Reittieren benützt, so müssen diese gekennzeichnet sein. Die Kennzeichen können für mehrere Reittiere desselben Eigentümers verwendet werden. Ein Übertrag auf andere Eigentümer ist nicht zulässig. Reittiere mit Standort Oberwil haben grundsätzlich Oberwiler Kennzeichen zu tragen.
Das Reittierreglement kann auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. [Judith Krapf]
• Handlungsfähigkeitszeugnis für CHF 10.--
• Wohnsitzbescheinigung für CHF 10.-- • Verlängerung Heimatausweis für CHF 10.-- • Personalienbestätigung (Lernfahrausweis und Schiffsführerprüfung) für CHF 10.-- Die folgenden Dokumente erhalten sie kostenlos: • Lebensbescheinigung • Antragsformulare Lernfahrausweis und Schiffsführerprüfung [Judith Krapf]
Sie benötigen ein aktuelles Passfoto 35 mm x 45 mm auf Fotopapier.
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.schweizerpass.ch. [Judith Krapf]
Die neue Anschrift muss den Einwohnerdiensten (persönlich oder schriftlich) mitgeteilt werden. Sie können uns die Adressänderung auch über unseren Online-Schalter bekannt geben. Senden Sie uns in diesem Fall die Kopie Ihres Mietvertrages per E-Mail oder per Post. Meldepflichtige Angehörige der Armee/des Zivilschutzes müssen das Dienstbüchlein für die Adressänderung an das Kreiskommando, Oristalstr. 100, 4410 Liestal, einsenden. [Judith Krapf]
Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger:
• entweder Heimatschein oder Personenstandsausweis • Familienbüchlein (falls verheiratet, geschieden mit Kindern) • AHV-Nummer (Versicherungskarte) • Ausweis der Krankenversicherung • Reisepass oder ID-Karte • Mietvertrag Meldepflichtige Angehörige der Armee und des Zivilschutzes müssen das Dienstbüchlein zur Adressänderung an das Kreiskommando, Oristalstrasse 100, 4410 Liestal, einsenden. Aufenthalter in Oberwil • Reisepass oder ID-Karte • Heimatausweis oder Bescheinigung über auswärtigen Aufenthalt • Mietvertrag [Judith Krapf]
Per Kalenderjahr wird der zu bezahlende Beitrag via steuerbarem Einkommen berechnet. [Christine Willimann, 061 405 44 44]
Identitätskarte für Kinder und Jugendliche CHF 35.-
Identitätskarte für Erwachsene CHF 70.- Das Kombiangebot (= Pass u. IDK zusammen) kann nur noch direkt beim Passbüro in Liestal bestellt werden. Die Kosten belaufen sich für Kinder und Jugendliche auf CHF 78.-, Erwachsene bezahlen CHF 158.- Alle Preise inkl. Portokosten (CHF 5.-) [Judith Krapf]
• amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
Meldepflichtige Angehörige der Armee und des Zivilschutzes müssen das Dienstbüchlein zur Adressänderung an das Kreiskommando, Oristalstrasse 100, 4410 Liestal, einsenden. [Judith Krapf]
Easy Tax ist eine kostenlose Software, die Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern soll. Sie finden die jeweils aktuellste Version bereit zum Download auf der Website des Kantons www.steuern.bl.ch. Die CD erhalten Sie auch bei uns am Empfang oder am Schalter der Basellandschaftlichen Kantonalbanken.
Das Programm muss nur einmal installiert werden, danach können Sie für mehrere Steuerpflichtige die Daten erfassen. Bitte achten Sie darauf, am Ende einen „definitiven Druck“ zu machen, und senden Sie uns auch das Blatt mit den 4 Code-Würfeln mit sowie die Originalformulare, die Sie von der Steuerverwaltung erhalten haben. Vergessen Sie nicht, zu unterschreiben! Die Steuererklärung kann noch nicht elektronisch eingereicht werden. [Elisabeth Dold, 061 405 42 35]
Der Ausländerausweis ist unter Angabe der neuen Wohnadresse und mit einer Kopie des neuen Mietvertrages einzureichen. [Judith Krapf]
Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft:
• Reisepass • Ausländerausweis • Familienbüchlein (falls verheiratet) • AHV-Nummer • Krankenversicherungsnachweis • Mietvertrag Zuzug aus einem anderen Kanton: wie oben, zusätzlich zwei neue Passfotos Zuzug vom Ausland: • Zusicherung vom Amt für Migration • gültiger Reisepass • Arbeitsvertrag • zwei Passfotos • Krankenversicherungsnachweis • Mietvertrag [Judith Krapf]
Amtlicher Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnadresse und allfällige Zustelladresse einer Einzelperson werden auf Gesuch hin an Private bekannt gegeben.
Weitere Daten über eine Einzelperson dürfen - zwecks Identifikation oder Nachforschung - nur mit einem Interessennachweis ("wenn die um Auskunft ersuchende Person ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht") bekannt gegeben werden. Darunter fäll etwa, wann und wohin eine Person weggezogen ist oder wann und woher sie zugezogen ist. Über Personen, die die Bekanntgabe ihrer Daten gemäss § 11 Abs. 3 des Datenschutzgesetzes schriftlich haben sperren lassen, dürfen keine Auskünfte gegeben werden. Ausgenommen von diesem Verbot - d.h. erlaubt - sind Auskünfte trotz Sperrung nur unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich wenn a. die Einwohnerkontrolle zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder b. die Bekanntgabe zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe erforderlich ist oder c. die um Auskunft ersuchende Person glaubhaft macht, dass die Personendaten zur Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche erforderlich sind. (DSG § 11 Abs. 4) [Judith Krapf]
Organisation und Verwendungszweck:
Mit der Papierabfuhr, Einband vorher entfernen; Einband via Hauskehricht. [Bauabteilung, 061 405 42 45]
Seit 1.1.03 wird auf Kühlschränken wie auch auf fast allen Elektrogeräten eine vorgezogene Entsorgungsgebühr erhoben. Jedes Geschäft, das gleiche oder ähnliche Geräte im Sortiment führt ist von Gesetzes wegen verpflichtet, Geräte aller Marken und Alterskategorien kostenlos zur Entsorgung entgegenzunehmen, und zwar unabhängig davon, ob Sie dort etwas kaufen oder nicht. [Bauabteilung, 061 405 42 45]
Seit 1.1.03 wird auf fast allen Elektrogeräten eine vorgezogene Entsorgungsgebühr erhoben. Das heisst, die Kosten für die fachgerechte Entsorgung von diesen Geräten sind schon im Kaufpreis inbegriffen. Sie können somit Ihre defekten Elektrogeräte aus Haushalt, Büro- und Unterhaltungselektronik - egal wann und wo Sie sie gekauft haben - ab 2003 in jedem Geschäft, das gleiche oder ähnliche Geräte im Sortiment führt, gratis zur Entsorgung zurückgeben. [Bauabteilung, 061 405 42 45]
Mit der Grünabfuhr [Bauabteilung, 061 405 42 45]
Rücknahme durch ursprüngliches Verkaufsgeschäft; Mengen bis max. 5 kg auch durch Drogerie; Mengen über 5 kg durch kantonale Giftsammelstelle ARA in Birsfelden [Bauabteilung, 061 405 42 45]
Bei einem Bauschuttsortierer, z.B.
Muldenzentrale in Allschwil Tel. 061 482 21 00, Brunner Mulden in Münchenstein Tel. 061 411 03 33, Vogelsanger in Arlesheim Tel. 061 701 39 38, oder an der jährlich durchgeführten Sonderabfallsammlung. [Bauabteilung, 061 405 42 25]
Via Sperrgutabfuhr [Bauabteilung, 061 405 42 42]
Jede und Jeder hat das Recht, von der Einwohnerkontrolle die Bekanntgabe ihrer Daten sperren zu lassen (§ 11 Abs. 3 DSG).
Die Gemeinde darf dann die gesperrten Daten nicht mehr bekannt geben, weder nach § 9 Ziff. c) DSG, noch nach § 3 Abs. 3 des Anmelde- und Registergesetzes im Rahmen einer Bekanntgabe für ausschliesslich schützenswerte ideelle Zwecke (z.B. Gratulation eines Dorfvereins zum runden Geburtstag, Sammelaktion einer wohltätigen Organisation, Mitgliederwerbung einer Partei oder eines Sportvereins usw.). Eine Bekanntgabe ist nur dann zulässig, wenn: a. die Einwohnerkontrolle gesetzlich zur Bekanntgabe verpflichtet ist oder b. die Bekanntgabe zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe erforderlich ist oder c. die um Auskunft ersuchende Person glaubhaft machen kann, dass die Personendaten zur Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche erforderlich sind (z.B. neue Adresse eines zahlungsunwilligen Alimentenschuldners o.ä.). Die Werbewirtschaft bezieht ihre Adressen heute anderswo. Jede Person, die z.B. an einem Wettbewerb teilnimmt oder Werbematerial bestellt, riskiert, dass ihre Adresse für weitere Zwecke verwendet wird. Es ist bekannt, dass gewisse Aktionen, Preisausschreiben usw. vorwiegend zum Zweck der Adresserfassung durchgeführt werden. Wer vor unerwünschter Werbeflut verschont werden möchte, sollte deshalb noch an zwei weitere Adressen gelangen: Einerseits verkauft die Swisscom die Abonnentenadressen. Mit einem Brief an die Swisscom AG, Wallstrasse 22, 4002 Basel kann man seine Adresse für den Verkauf sperren lassen. Anderseits sind die Firmen, welche Direktmarketing betreiben, in einem Verband zusammengeschlossen, welcher die sogenannte "Robinsonliste" führt. Mit einem Schreiben an den Schweizerischen Direktmarketing Verband SDV, Postfach, 6343 Rotkreuz kann man sich auf diese Liste setzen lassen. Der Verzichtswunsch wird dann an die Mitgliederfirmen weitergeleitet. [Judith Krapf]
Die Abmeldung erfolgt persönlich am Schalter der Einwohnerdienste unter Vorlage des Ausländerausweises. [Judith Krapf]
Die Abmeldung erfolgt persönlich am Schalter der Einwohnerdienste.
Bei einer Abmeldung ins Ausland ist frühzeitig mit der Steuerbehörde Kontakt aufzunehmen. Meldepflichtige Angehörige der Armee/des Zivilschutzes sollten sich über einen allfällig vorgängig einzuholenden Auslandurlaub beim Kreiskommando informieren. [Judith Krapf]
Die Anmeldung erfolgt in der Regel persönlich an den Schaltern der Einwohnerdienste. [Judith Krapf]
In der Schweiz sind uns zehn (!) Oberwil bekannt:
Das Formular können Sie persönlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail bestellen oder von der Internetseite der Motorfahrzeugkontrolle herunterladen. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, führen Sie bei einem Optiker oder Augenarzt einen Sehtest durch. Danach lassen Sie Ihre Personalien an den Schaltern Einwohnerdienste bestätigen. Die Gemeindeverwaltung nimmt das vollständig ausgefüllte Gesuch mit 2 farbigen Passfotos und dem gültigen Nothelferausweis im Original (nicht älter als 6 Jahre) entgegen und lässt die Unterlagen direkt der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) in Füllinsdorf zukommen.
Die Bestätigung Ihrer Personalien kostet CHF 10.--. [Judith Krapf]
Bei Bedürftigkeit und sofern das Begehren nicht absolut aussichtslos ist, kann Ihnen die unentgeltliche Prozessführung bewilligt werden. Verwenden Sie hiezu das entsprechende Formular, das Sie am PC ausfüllen können. Dieses Formular können Sie hier herunterladen. Bitte drucken Sie es aus und senden Sie es unterschrieben an das zuständige Gericht (Adressen). Für weitere Informationen sind die Gerichte zuständig.
Die Reittiernummern können an den Schaltern der Einwohnerdienste zum Preis von CHF 50.-- bezogen werden (CHF 25.-- Gebühren und CHF 25.-- Depot).
Bei der Rückgabe beider Nummern wird das Depot zurückerstattet. [Judith Krapf]
Die praktischen mobilen Parkverbote können Sie abholen während den Bürozeiten im Werkhof (11.30 - 12.00 Uhr und 16.00 - 16.30 Uhr). Sie kosten CHF 30.00 Depot und CHF 10.00 Miete = CHF 40.00 mitbringen. [Rémy Meier, 061 405 42 51]
Seit dem 1. März 2010 können Pässe nur noch direkt bei Passbüro in Liestal bestellt werden.
Detailinformationen finden Sie unter Dienstleistungen – Passbestellung. [Judith Krapf]
Zweckdienliche Adressen:
Telefonisch über 0848 86 80 86 oder Swisscom Directory, Morgenstr. 13B, 3050 Bern, mit dem Begehren, dass Ihre Adresse für den Verkauf gesperrt werde. Sie erhalten dann in der nächsten Ausgabe des Telefonbuches das begehrte ("wünscht weder Werbesendungen noch Werbeanrufe"). Ihre Poststelle mit dem Begehren, dass Ihre Adresse für den Verkauf gesperrt werde. Den SDV Schweizerischer Direktmarketing Verband, Robinsonliste, Postfach, 6343 Rotkreuz, E-Mail: robinsonliste@dmverband.ch (Fax 041 798 19 99), mit dem Begehren, Sie auf die "Robinsonliste" zu setzen und Ihren Wunsch auf Verzicht auf Direktwerbung an die SDV-Mitglieder weiterzuleiten. [Judith Krapf] |
