Roland Fluri
Gemäss Landwirtschaftsgesetz des Kantons Basel-Landschaft müssen die Gemeinden eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Landwirtschaft bezeichnen und entschädigen. Diese Person unterstützt die Behörden bei der Durchführung von agrarpolitischen Massnahmen des Bundes und des Kantons, namentlich bei der Erhebung von Daten, den Feldkontrollen und soweit möglich bei der Beratung. Der oder die Beauftragte der Landwirtschaft erfüllt diese Aufgabe mittels Verteilen und Einsammeln von Formularen, Prüfung und Korrektur der Angaben, Kontrollen auf den Betrieben sowie kostenloser Erteilung von Auskünften zu den landwirtschaftlichen Massnahmen.
- Funktion
- Beauftragter der Landwirtschaft