Quartierplan «Hallenstrasse Nord»; Öffentliches Mitwirkungsverfahren
Im Sinne der Siedlungsentwicklung nach innen bei gleichzeitigem Erhalt wichtiger Freiräume soll langfristig eine qualitativ hochwertige und einheitliche Gesamtüberbauung im Bereich Hallenstrasse Nord über die Parzellen Nr. 18 / 21 / 114 / 115 / 117 / 142 / 160 / 2062 / 2063 ermöglicht werden. Basierend auf einem Richtprojekt haben die meisten Grundeigentümer zusammen mit der Fa. Metron die Quartierplanung in Angriff genommen und die entsprechenden Planungsgrundlagen ausgearbeitet.
Gemäss § 7 RBG liegt von Donnerstag, 29. August bis Montag, 14. Oktober 2019, der Entwurf der Quartierplanung „Hallenstrasse Nord“, gemäss §39 RBG bestehend aus Quartierplan, Quartierplanreglement und Planungsbericht, öffentlich auf. Innerhalb dieser Frist können beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Vorschläge eingereicht werden, die bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.
Die Planunterlagen können hier auf der Homepage (vgl. beiliegende PDFs) und während den Schalterstunden auf der Abteilung Bauten und Planung, Hohlegasse 6, Oberwil eingesehen werden.
Am Donnerstag, 29. August 2019 findet um 19 Uhr im Mehrzweckraum der Schulanlage Am Marbach eine Informationsveranstaltung über die Räumliche Entwicklungsstrategie der Gemeinde Oberwil und über die Quartierplanung Hallenstrasse durch Vertreter der Gemeinde und Planer statt.
Zugehörige Objekte
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Ber_QP_Hallenstr_Nord_Oberwil_190710.pdf | Download | 0 | Ber_QP_Hallenstr_Nord_Oberwil_190710.pdf |
QP_Hallenstrasse_Nord_190710.pdf | Download | 1 | QP_Hallenstrasse_Nord_190710.pdf |
QP_Hallenstrasse_Reglement_190710.pdf | Download | 2 | QP_Hallenstrasse_Reglement_190710.pdf |