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Einladungsschreiben (Besuchervisum)

Möchten Sie einen Gast vom Ausland einladen? Bitte beachten Sie die schweizerischen Ausweis- und Visumvorschriften! 

  1. Die zuständige schweizerische Auslandvertretung vom Heimatland der eingeladenen Person entscheidet, ob der Antragsteller eines Visums eine formelle Verpflichtungserklärung benötigt. Wenn ja, händigt sie die nummerierte Verpflichtungserklärung aus.
  2. Der Antragsteller (Ihr Gast) füllt das Formular aus und leitet dieses an Sie als Gastgeber/ Gastgeberin weiter.
  3. Sie füllen Ihren Teil aus und unterschreiben das Formular. 
  4. Dann muss die Gemeinde abklären, ob Sie als garantierende Person in der Lage sind, den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Denn mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, bis zu einem Betrag von CHF 50'000.-- sämtliche ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt (einschliesslich Unfall, Krankheit und Rückreise) zu übernehmen. Dazu kommen Sie bitte zu uns an den Schalter der Einwohnerdienste.
  5. Wir leiten das Formular anschliessend an das Amt für Migration weiter.

Weitere Informationen zum Visumantrag und das Antragsformular finden Sie auf der Website des Bundes.

Preis

finden Sie unter den Gebühren

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