Parkieren in Oberwil
Ab Januar 2024 wird die Parkraumbewirtschaftung auf dem Oberwiler Gemeindegebiet flächendeckend eingeführt. Das hat die Gemeindeversammlung am 15. Juni 2023 entschieden.
So ist das Parkieren in Oberwil geregelt. Grundsätzlich wird auf dem Oberwiler Gemeindegebiet zwischen drei Parkierregelungen unterschieden. Bei allen Regelungen gilt: Es besteht kein Anspruch auf einen freien Parkplatz. Massgebend ist immer die Signalisation vor Ort. Die Regelungen gelten nur für öffentliche Parkplätze.
a) Parkieren an Kantonsstrassen
- An Kantonsstrassen sind Parkbewilligungen nicht gültig.
- Die Parkscheibe ist zwingend zu stellen.
- Es gilt die allgemein gültige Parkdauer für Blaue Zonen.
b) Parkieren in den Wohngebieten
- Für das Parkieren in den Wohngebieten ist entweder eine Parkscheibe oder eine gültige Parkbewilligung erforderlich.
- Die Parkscheibe erlaubt von Montag bis Freitag zwischen 8 und 19 Uhr eine maximale Parkdauer von drei Stunden. In der übrigen Zeit ist die Parkdauer nicht beschränkt.
- Eine gültige Parkbewilligung erlaubt das zeitlich unbeschränkte Parkieren.
c) Parkieren auf speziellen Parkflächen
- Auf den speziellen Parkflächen gelten spezielle Bedingungen. Diese werden vor Ort mittels Signaltafel erläutert.
Wer hat Anspruch auf eine Parkbewilligung?
Grundsätzlich jede Person, die in Oberwil lebt oder arbeitet. Es gibt folgende Parkbewilligungen:
a. Einwohnerbewilligung | für Einwohner*innen und Wochenaufenthalter*innen |
b. Besucherbewilligung | für längere Besuche bei Einwohnenden |
c. Fahrzeuge Oberwiler Betriebe | für Oberwiler Geschäftsbetriebe |
d. Handwerkerbewilligung | für auswärtige Geschäftsbetriebe |
e. Mitarbeiterbewilligung | für Mitarbeitende von Oberwiler Geschäftsbetrieben |
f. Lehrpersonenbewilligung | für Lehrpersonen Oberwiler Schulen |
g. Mitarbeitende der Verwaltung | für Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung |
h. Tagesbewilligung | für alle |
Wo kann man Parkbewilligungen beziehen?
Ihre Parkbewilligung können Sie ganz einfach über die Smartphone-App Parkingpay oder via Internet (www.parkingpay.ch) registrieren. Die Formulare für die Parkbewilligungen, sowie eine ausführliche Anleitung für die Registrierung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Wenn Ihnen aber der persönliche Kontakt lieber ist: Gerne dürfen Sie an den Schaltern der Einwohnerdienste (Hauptstrasse 24) vorbeikommen. Siehe Öffnungszeiten.
Kontakt:
Einwohnerdienste
Telefon: 061 405 44 44
parkbewilligung@oberwil.ch
Dokumente
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Antragsformular Besucherbewilligung 2024 (PDF, 89.41 kB) | Download | 0 | Antragsformular Besucherbewilligung 2024 |
Antragsformular Fahrzeuge Oberwiler Betriebe 2024 (PDF, 126.6 kB) | Download | 1 | Antragsformular Fahrzeuge Oberwiler Betriebe 2024 |
Antragsformular Handwerkerbewilligung 2024 (PDF, 86.49 kB) | Download | 2 | Antragsformular Handwerkerbewilligung 2024 |
Antragsformular Mitarbeiterbewilligung 2024 (PDF, 92.71 kB) | Download | 3 | Antragsformular Mitarbeiterbewilligung 2024 |
Parkraumreglement ab 01.01.2024 (PDF, 183.74 kB) | Download | 4 | Parkraumreglement ab 01.01.2024 |
Parkraumverordnung ab 01.01.2024 (PDF, 187.02 kB) | Download | 5 | Parkraumverordnung ab 01.01.2024 |
Publikation | Herausgeber/-in | Download |
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