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Abstimmungen und Wahlen vom 3. März 2024

22. Februar 2024

Das Wahl- und Abstimmungsmaterial wurde den Stimmberechtigten zugestellt. Wer sein Abstimmungsmaterial nicht erhalten hat, wird gebeten, dieses bis spätestens 28. Februar 2024 bei der Gemeindeverwaltung anzufordern.

Wer nicht persönlich ins Wahlbüro gehen kann oder will, hat die Möglichkeit, brieflich abzustimmen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Bestimmungen auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises. Denken Sie in diesem Fall daran, dass das Stimmcouvert unbedingt bis 10 Uhr am Abstimmungstag in der Gemeindeverwaltung (Hauptstrasse 24) eintreffen muss.

Bei jedem Urnengang muss das Wahlbüro zahlreiche Stimmen als ungültig erklären, weil die Stimmrechtsausweise nicht unterschrieben sind. Verschenken Sie Ihre Stimme nicht – kontrollieren Sie lieber ein zweites Mal, ob Ihre Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis steht.