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Hunde müssen ab 1. April an die Leine

30. März 2024

Im Kanton Basel-Landschaft müssen Hunde vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand an die Leine genommen werden. Mit dieser zeitlich befristeten Leinenpflicht sollen die wildlebenden Tiere in der Hauptsetz- und Brutzeit vor Gefährdungen und Störungen geschützt werden. Denn freilaufende Hunde lösen bei Wildtieren eine panikartige Flucht aus, an deren Folgen die Tiere verenden können.

Die Erfahrung zeigt, dass sich die allermeisten Hundehalter*innen vorbildlich an diese Regelung halten. Die Gemeindepolizei Oberwil dankt deshalb diesen verantwortungsvollen Personen für deren Respekt vor der Natur.