Aushang von Abstimmungs- und Wahlplakaten
Gemäss Reklamereglement und -verordnung stehen in der Gemeinde Oberwil für den Aushang von Wahl- und Abstimmungsplakaten sieben offizielle Standorte für insgesamt 66 Plakate zur Verfügung. Die Organisation und Verteilung der Plakate werden durch die Gemeindeverwaltung vorgenommen.
Parteien und Initiativkomitees können der Gemeinde melden, wenn sie Plakate aufhängen lassen möchten. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plakatstellen pro Partei/Komitee wird nach Eingang der Anmeldungen bekanntgegeben. Die Abgabe der Plakate muss alsdann auf der Gemeindeverwaltung erfolgen. Zu spät angemeldete oder abgegebene Plakate können für den Plakatanschlag an den offiziellen Standorten nicht berücksichtigt werden. Das nachträgliche Anbringen von Plakaten ist nicht erlaubt.
Für die anstehenden Abstimmungs- und Wahlsonntage gelten somit folgende Fristen:
- Abstimmung vom 28. September 2025
-> Anmeldung Plakatierungswunsch per E-Mail bis am Montag, 21. Juli 2025
- Ersatzwahlen Regierungsrätin bzw. Regierungsrat vom 26. Oktober 2025
-> Anmeldung Plakatierungswunsch per E-Mail bis am Montag, 18. August 2025
- Abstimmung und Neuwahl Friedensrichterinnen bzw. Friedensrichter vom 30. November 2025
-> Anmeldung Plakatierungswunsch per E-Mail bis am Montag, 22. September 2025
Für die Anmeldung und bei Fragen wenden Sie sich bitte an Doris Degen, Leiterin Einwohnerdienste (Telefon 061 405 42 83/E-Mail: doris.degen@oberwil.ch).