Kopfzeile

Inhalt

Stille Wahl eines Mitglieds des Bürgerrats

25. September 2025

Die Rechnungsprüfungskommission stellt fest, dass die Stille Wahl eines Mitglieds des Bürgerrates für den Rest der Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 zustande gekommen ist. Sie erklärt damit – vorbehältlich allfälliger Beschwerden – als in Stiller Wahl gewählt:

Marc Trächslin

Die Rechnungsprüfungskommission gratuliert dem Gewählten zur Wahl in den Bürgerrat. Der auf den 28. September 2025 angeordnete Urnengang wird widerrufen.

Gegen diese Wahl kann binnen dreier Tage nach Veröffentlichung beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden (§ 83 Abs. 3 Gesetz über die politischen Rechte).

Rechnungsprüfungskommission