Bestehende Massnahmen aufgrund der Trockenheit; Vorsicht vor Astabbrüchen
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gelten im Kanton Basel-Landschaft bis auf Weiteres verschiedene Massnahmen. Diese betreffen unter anderem den Umgang mit Feuer und Feuerwerk sowie die Entnahme und Nutzung von Gewässern.
Verhaltensempfehlungen
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Es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
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Es ist verboten im Wald und an Waldrändern (200 Meter) Feuer zu entfachen. Ausnahme bilden fest eingerichtete Feuerstellen - Feuer sind dabei zu beaufsichtigen und Glut vor verlassen zu löschen.
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Es besteht ein Feuerwerksverbot.
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Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.
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Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
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Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot.
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Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs.