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Bestehende Massnahmen aufgrund der Trockenheit; Vorsicht vor Astabbrüchen

15. Oktober 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gelten im Kanton Basel-Landschaft bis auf Weiteres verschiedene Massnahmen. Diese betreffen unter anderem den Umgang mit Feuer und Feuerwerk sowie die Entnahme und Nutzung von Gewässern.

Verhaltensempfehlungen

  • Es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.

  • Es ist verboten im Wald und an Waldrändern (200 Meter) Feuer zu entfachen. Ausnahme bilden fest eingerichtete Feuerstellen - Feuer sind dabei zu beaufsichtigen und Glut vor verlassen zu löschen.

  • Es besteht ein Feuerwerksverbot.

  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.

  • Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

  • Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot.

  • Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs.