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Kulturdenkmäler in der Gemeinde Oberwil

Inventar der schützenswerten Bauten und Objekte

In Oberwil lassen sich trotz der rasanten baulichen Entwicklung in den letzten Jahrzehnten noch viele schützenswerte Häuser und Bauobjekte finden. Als „kommunal schützenswert“ werden diejenigen Objekte bezeichnet, welche für die Gemeinde von kulturhistorischer und/oder für das Ortsbild von Bedeutung sind. Kulturdenkmäler/-güter können öffentliche und private Bauwerke, Gartenanlagen, Ensembles oder Einzelobjekte, wie z.B. Grenzsteine und Brunnen, sowie Bauteile und Zubehör (z.B. Kachelöfen oder Skulpturen) sein. 

Eine Unterschutzstellung sensibilisiert bzw. besagt lediglich, dass es sich um ein schützenswertes Kulturgut handelt, für welches möglichst gute präventive Schutzmassnahmen im Hinblick auf Gefährdungen (Feuer, Wassereinbruch, Überschwemmungen, Erdbeben, etc.) zu treffen sind.

Im Inventar der geschützten Kulturdenkmäler Oberwil sind unter anderem die aus dem Jahr 1896 stammende Römisch-Katholische Pfarrkirche St. Peter und Paul und das Pfarrhaus gelistet wie auch die in den 1930er-Jahren erbaute und im Jahr 2003 total renovierte Evangelisch-Reformierte Kirche. Einige historische Bauernhäuser im alten Dorfkern (Hohlegasse, Schmiedengasse, Kirchgasse, Kummelenstrasse), das Sprützehüsli an der Hauptstrasse 32 und diverse Dorfbrunnen sind ebenfalls aufgeführt.

Wer ein Objekt unter kommunalen Schutz stellen möchte oder Fragen zu den in Oberwil geschützten Kulturdenkmälern hat, wende sich bitte an die Einwohnergemeinde oder den Zivilschutz Leimental.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Wer ein Objekt unter kantonalen Schutz stellen möchte oder Fragen zu den kantonal geschützten Kulturdenkmälern hat, wende sich bitte an die Kantonale DenkmalpflegeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 

Kulturdenkmäler in der Gemeinde Oberwil
4104 Oberwil