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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen/Wahlen sind nur Teilresultate.

Die finalen Resultate finden Sie auf den Webseiten des Kantons und des Bundes.

Die Resultate auf Gemeindeebene finden Sie auf der Gemeindewebseite unter Menü/Politik/Abstimmungen und Wahlen.

 

Urne Öffnungszeiten

Stimmabgabe an der Urne, Sonntag von 10.00 - 12.00 Uhr

Bei persönlicher Stimmabgabe an der Urne muss der unterschriebene Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) im Wahlbüro abgegeben werden.

Urnenstandort

Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 24

Voraussetzungen

Stimm- und wahlberechtigt bei eidg. Abstimmungen und Wahlen sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht entmündigt sind. Das Stimm- und Wahlrecht ist grundsätzlich am Wohnort auszuüben.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben ebenfalls die Möglichkeit, das Stimm- und Wahlrecht wahrzunehmen. Wenn Sie als Auslandschweizer*in Ihre politischen Rechte ausüben wollen, melden Sie dies entweder schriftlich oder durch persönliche Vorsprache der Schweizerischen Vertretung, bei der Sie immatrikuliert sind. Als Stimmgemeinde können Sie eine Ihrer Heimat- oder früheren Wohnsitzgemeinden wählen. Die einmal gewählte Gemeinde bleibt für die Stimmberechtigten bis zu ihrer Exmatrikulation Stimmgemeinde.

Ein verlorener Stimmausweis - was tun?

Ein Duplikat des Stimmausweises kann jeweils bis Dienstagvormittag vor dem Abstimmungswochenende bei den Einwohnerdiensten verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises am Schalter der Einwohnerdienste persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Anleitung für die briefliche Stimmabgabe

  1. Stimm- bzw. Wahlzettel ausfüllen.
  2. Stimm- bzw. Wahlzettel in den Umschlag mit der Aufschrift "Stimm-/Wahlzettel" stecken.
  3. Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite im vorgesehenen Feld persönlich unterschreiben.
  4. Stimmrechtsausweis so in das Stimmkuvert legen, dass die Adresse der Gemeindeverwaltung im Sichtfenster erscheint (Einlagekarte um 180° drehen).
  5. Stimmkuvert zukleben und entweder
  • am Empfang der Gemeindeverwaltung abgeben oder
  • in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen oder
  • rechtzeitig bei einer schweizerischen Poststelle aufgeben.


Hinweis:

Das Stimmkuvert mit den Stimm- bzw. Wahlzetteln und dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis muss bis 10.00 Uhr am Abstimmungs-/Wahltag (Sonntag) bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Später eintreffende Stimm- bzw. Wahlzettel sind ungültig.


Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft. (Artikel 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches.)