Einsatzkosten Feuerwehr
Verrechnung Feuerwehrleistungen
Gemäss § 36 Einsatzkosten Feuerwehrreglement
Die Einsatzkosten für Hilfeleistungen fallen grundsätzlich zu Lasten der Gemeinde. Die Verrechnung der Einsatzkosten erfolgt nach dem Feuerwehrgesetz. Der Ersatz der Einsatzkosten richtet sich nach den angefallenen Kosten des zur Ereignisbewältigung notwendigen Einsatzes.
Eigentümer oder Besitzer von Meldeanlagen haben gemäss § 40 Absatz 1 Buchstabe b FWG bei Fehlalarmen die Einsatzkosten der Feuerwehr gemäss Gebührenordnung zu ersetzen.