Erweiterung der bestehenden Begegnungszone Schmiedengasse
Gestützt auf den Gemeinderatsbeschluss vom 24. Juli 2023 und der Publikation im Amtsblatt vom 15. April 2024 wurde die bestehende Begegnungszone Schmiedengasse auf die angrenzenden Strassen erweitert.
In folgendem Gebiet ist die Begegnungszone mit den dazugehörigen Markierungen und Beschilderungen umgesetzt worden:
- Im Thomasgarten, ab Liegenschaft Nr. 7 (Schulhaus) bis Schmiedengasse
- Schmiedengässlein
- Schulstrasse, ab Liegenschaft Nr. 6 bis Schmiedengasse
- Wehrlingasse, ab Liegenschaft Nr. 8 bis Schmiedengasse
Die Umsetzung der Begegnungszone hat folgende Auswirkungen:
- Fussgänger dürfen die ganze Verkehrsfläche benützen. Sie sind gegenüber den Fahrzeugführenden vortrittsberechtigt, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern.
- Grundsätzlich gilt Tempo 20 km/h.
- Parkieren von motorisierten Fahrzeugen nur in markierten Parkfeldern.
- Ausserhalb von markierten Parkfeldern gilt ein generelles Parkverbot.
Für Fragen und Unklarheiten zu der erweiterten Begenungszone wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeindepolizei Oberwil – Tel. 061 405 44 44.