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Garten- und Gerätehäuschen: Wann ist ein Kleinbaugesuch nötig?

20. November 2024

Wir möchten unseren Garten gerne gut in Schuss halten. Wir pflanzen, düngen, wässern, schneiden und mähen regelmässig. Für diese Tätigkeiten benötigen wir Hilfsmittel: Schaufeln, Laubrechen, Gartenscheren, Rasenmäher, Giesskannen oder Gartenschlauch. Diese Werkzeuge möchten wir – der Ordnung halber – gerne in einem Gerätehäuschen aufbewahren. Wir fahren in den Baumarkt und lassen uns beraten. Ein geeignetes «Häuschen» ist schnell gefunden. Aber halt! Bitte nicht vergessen: Zuerst muss noch ein Kleinbaugesuch bei der Abteilung Bauten und Planung eingereicht werden.

Kleinbauten im Sinne eines Kleinbaugesuches sind freistehende Bauten bis 12.0 m2 und einer maximalen Höhe von 2.50 m über dem gewachsenen Terrain. Ein Geräte- oder Gartenhaus ist eine Kleinbaute und muss einen Grenzabstand von zwei Metern zu den Nachbarn einhalten. Falls Sie diesen Abstand unterschreiten möchten, muss das Einverständnis der Nachbarn eingeholt werden.

Auf der Gemeindewebsite ist unter dem Begriff Kleinbaugesuch für Kleinbauten ein Formular samt Merkblatt zu finden. Für Fragen steht die Abteilung Bauten und Planung gerne zur Verfügung.