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Oberwiler Fasnachtsordnung 2025

19. Februar 2025

Gestützt auf § 14 Abs. 3 des kantonalen Gastgewerbegesetzes erklärt der Gemeinderat folgende Tage zu offiziellen Fasnachtstagen:

  • Donnerstag, 27. Februar 2025
  • Samstag, 1. März 2025
  • Sonntag, 2. März 2025
  • Montag, 3. März 2025
  • Sonntag, 9. März 2025

An diesen Tagen kann in den öffentlich zugänglichen Betrieben (Restaurants) und bei Anlässen (Gelegenheitswirtschaften) ohne besondere Bewilligung und zeitlich uneingeschränkt über die Polizeistunde hinaus gewirtet werden. Öffentliche musikalische Unterhaltung sowie der Einsatz von Verstärkeranlagen im Aussenbereich werden im Zusammenhang mit Fasnachtsveranstaltungen ausserhalb der geltenden Nachtruhezeiten genehmigt.

Marschübungen und Bummelsonntage

Marschübungen dürfen vier Wochen vor der Basler Fasnacht (d. h. vom 10. Februar 2025 bis 9. März 2025) ausserhalb des Siedlungsgebietes in Oberwil durchgeführt werden. Spielzeiten:

Montag bis Samstag:             10.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 20.00 Uhr

Sonntag:                                 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

An den drei der Basler Fasnacht folgenden Sonntagen darf auf dem gesamten Gemeindegebiet von 10.30 bis 22.00 Uhr getrommelt, gepfiffen und musiziert werden (Cliquenbummel).

Der Gemeinderat wünscht allen Oberwiler Einwohnerinnen und Einwohnern eine schöne Fasnacht.