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Leinenpflicht für Hunde

1. April 2025

Hunde brauchen Auslauf und Freilauf. Aber während der Hauptsetz- und Brutzeit, die jeweils vom 1. April bis 31. Juli dauert, sind sie im Wald und an Waldsäumen an der Leine zu führen.

Es ist zudem ein Zeichen von Anstand und Rücksichtnahme, seinen Vierbeiner auch ohne Aufforderung und Verbotsschilder, beispielsweise in Naturschutzgebieten oder Sportanlagen oder wenn einem Passanten entgegen kommen, an die Leine zu nehmen.

Die Gemeinde dankt allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, die sich an diese einfachen Regeln halten.