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Naturschutz beim Gehölzschnitt: Vögel während der Brutzeit schützen

9. April 2025

Der starke Gehölzschnitt, das vollständige Entfernen von Sträuchern und Hecken oder das Fällen von Bäumen während der Hauptbrut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli ist zu vermeiden ist. Sollten Tiere in der Hecke nisten, ist der Rückschnitt von Gesetzes wegen verboten. Schon im März beginnen die Vögel mit dem Nestbau. Bitte untersuchen Sie die Gehölze vorgängig, falls jetzt noch Schnittarbeiten ausgeführt werden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im PDF unten (Merkblatt «Gehölzschnitt»).

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Merkblatt_Gehölzschnitt (PDF, 382.21 kB) Download 0 Merkblatt_Gehölzschnitt